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MedienmitteilungVeröffentlicht am 3. September 2025

Aufnahme von im Ausland wohnhaften Versicherten in den Risikoausgleich: Vernehmlassung zu Verordnungsanpassung

Bern, 03.09.2025 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. September 2025 die Vernehmlassung zur Revision der Verordnung über die Umsetzung des Risikoausgleichs in der Krankenversicherung (VORA) eröffnet. Anlass dafür sind zwei Neuerungen: Das Parlament hat am 14. Juni 2024 beschlossen, im revidierten Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) auch Versicherte mit Wohnsitz im Ausland in den Risikoausgleich einzubeziehen. Zudem hat das Schweizer Volk am 24. November 2024 der Vorlage zur einheitlichen Finanzierung der Gesundheitsleistungen zugestimmt. Beide Entscheide erfordern Anpassungen der VORA. Die Vernehmlassung dauert bis zum 3. Dezember 2025.

Der Risikoausgleich wurde geschaffen, damit die Krankenversicherer keinen Anreiz haben, nur gesunde Personen zu versichern. Er sorgt für einen finanziellen Ausgleich zwischen Versicherern mit unterschiedlicher Risikostruktur. Mit der Revision des KVG werden künftig auch Versicherte der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) mit Wohnsitz im Ausland in den Risikoausgleich einbezogen. Betroffen sind rund 200’000 Personen, die gestützt auf das europäische Koordinationsrecht für die Sozialversicherungen in der Schweiz krankenversichert sind. Es handelt sich mehrheitlich um Grenzgängerinnen und Grenzgänger, die in Deutschland oder Frankreich wohnen.

Veränderte Berechnung des Risikoausgleichs

Aufgrund des Einbezugs dieser Personengruppe in den Risikoausgleich muss dessen Berechnung angepasst werden. Für die in der Schweiz wohnhaften Versicherten kann die Datenlieferung und die Berechnung grösstenteils wie bisher erfolgen. Die Berechnung für die im Ausland wohnhaften Versicherten wird in einem neuen Abschnitt geregelt. Dabei verlangt das KVG, dass bei den im Ausland wohnhaften Versicherten nur jene Leistungen berücksichtigt werden, die sie in der Schweiz in Anspruch genommen haben.

Der Einbezug wird dazu führen, dass die Prämien für Versicherte aus Ländern mit einem hohen Anteil an Grenzgängerinnen und Grenzgängern tendenziell steigen. Da die betroffenen Versicherten in der Regel Personen mit gutem Gesundheitszustand sind, werden die Versicherer für sie Abgaben in den Risikoausgleich einzahlen müssen. Im Gegenzug profitieren vor allem Versicherte, die in Kantonen mit hohem Anteil an Grenzgängerinnen und Grenzgängern wohnen, vom neuen Risikoausgleich (insbesondere Genf und Basel-Stadt). Ihre Prämien werden tendenziell leicht sinken. Im Kanton Tessin wird die Revision keine spürbaren Auswirkungen haben, da die Mehrheit der Grenzgängerinnen und Grenzgänger in Italien und nicht bei Schweizer Krankenkassen versichert ist.

Einheitliche Finanzierung verlangt Anpassungen

Infolge der Vorlage zur einheitlichen Finanzierung der Gesundheitsleistungen, die am 24. November 2024 vom Stimmvolk angenommen wurde, werden ab 2028 alle Leistungen der OKP (ohne Pflege) von Krankenkassen und Kantonen gemeinsam und nach demselben Verteilschlüssel finanziert. Diese Änderung verlangt einzelne Anpassungen in der VORA, vor allem in Bezug auf die Datenerfassung, sowie für die Berechnung und Statistik des Risikoausgleichs.

Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 3. Dezember 2025. Das Inkrafttreten der Anpassungen ist zeitgleich mit der Einführung der einheitlichen Finanzierung auf Anfang 2028 geplant. So kann eine zusätzliche Revision der VORA innerhalb eines kurzen Zeitraums vermieden werden.

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