Das VBS setzt die Vorbereitungen im Hinblick auf die Teilnahme am Katastrophenschutzverfahren der EU (UCPM) fort
Bern, 20.03.2026 — Der verheerende Brand von Crans-Montana hat die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit für die Bewältigung von Katastrophen verdeutlicht. Der Katastrophenschutzmechanismus der Europäischen Union, Union Civil Protection Mechanism (UCPM), hat der Schweiz in entscheidendem Ausmass geholfen, schnell Dutzende schwer verbrannter Patientinnen und Patienten in spezialisierte Spitäler ins Ausland zu verlegen, und so dazu beigetragen, zahlreiche Leben zu retten. Anlässlich seiner Sitzung vom 20. März 2026 wurde der Bundesrat über die ersten aus dieser Zusammenarbeit mit dem UCPM gezogenen Lehren unterrichtet. Das VBS setzt seine Vorbereitungen im Hinblick darauf fort, gemäss Parlamentsauftrag das Gesuch für die Teilnahme am Mechanismus zu stellen.
Am 1. Januar 2026 ereignete sich in der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana eine tragische Brandkatastrophe. Sie hat bisher 41 Todesopfer und 116 Verletzte gefordert. Da es sich bei den Verletzten zum grossen Teil um Schwerverbrannte handelte, die eine spezialisierte Pflege benötigen, reichten die Kapazitäten des Schweizer Gesundheitssystems in keiner Weise aus.
Noch am selben Tag stellte die Nationale Alarmzentrale und Ereignisbewältigung (NEOC) des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (BABS) beim UCPM im Namen der Schweiz ein Gesuch um Unterstützung. Innerhalb weniger Stunden boten zahlreiche europäische Mitgliedstaaten des UCPM Hilfe an und mobilisierten diese in mehreren Formen (Lufttransport, spezialisierte Behandlungsplätze in Krankenhäusern, spezialisierte Teams für die Behandlung von Schwerverbrannten). Zwischen dem 2. und dem 4. Januar wurden unter Vermittlung des UCPM insgesamt 38 Personen in Spezialkliniken in der EU verlegt. Die Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten aus dem In- und Ausland erwies sich als äusserst effizient und entscheidend für das Überleben zahlreicher Betroffener. Der Bundesrat hat sich bei der EU und den betreffenden Mitgliedsstaaten für ihre Solidarität bedankt.
Anlässlich seiner Sitzung vom 20. März 2026 wurde der Bundesrat vom Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) darüber informiert, dass das VBS bis Ende 2026 die Eckwerte eines Vorentwurfs für das Vernehmlassungsverfahren im Hinblick auf eine Teilnahme am UCPM sowie Finanzierungsvarianten vorlegen wird.
2022 eingereichte Motion
Die vom ehemaligen Nationalrat Michel Matter 2022 eingereichte Motion «Für einen Beitritt der Schweiz zum EU-Katastrophenschutzverfahren» (22.3904) hatte vom Bundesrat gefordert, die Teilnahme der Schweiz am Katastrophenschutzverfahren der EU zu beantragen. Der Bundesrat empfahl die Motion zur Annahme, die Räte nahmen den Vorstoss schliesslich an.
Am 12. November 2025 beschloss der Bundesrat, die Umsetzung der Motion auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Zurzeit fehlen in der EU die rechtlichen Grundlagen für eine Teilnahme eines Drittstaats wie der Schweiz am UCPM. Die Europäische Kommission hat am 16. Juli 2025 an das Europäische Parlament und den EU-Rat einen Vorschlag zur Anpassung der rechtlichen Grundlagen überwiesen, womit die für die Teilnahme der Schweiz am Solidaritätspakt UCPM nötigen Bedingungen geschaffen würden. In Kraft treten dürften diese angepassten rechtlichen Grundlagen frühestens 2028. Das VBS setzt die Vorbereitungen fort, um das offizielle Teilnahmegesuch einreichen zu können, sobald die Bedingungen dafür erfüllt sind.