Internationale Biodiversitätskonferenz: Länder einigen sich auf Massnahmen zum Schutz der Artenvielfalt
Bern, 31.10.2026 — Das Globale Biodiversitätsrahmenwerk hat weltweit eine Vielzahl von Massnahmen zum Schutz der Artenvielfalt angestossen. Um die Ziele bis 2030 zu erreichen, darunter die Sicherung von weltweit mindestens 30 Prozent der Land- und Meeresflächen, braucht es jedoch weitere gemeinsame Anstrengungen. An der 17. Weltbiodiversitätskonferenz (CBD COP17) in Eriwan, die vom 19. bis am 31. Oktober 2026 dauerte, haben sich die Vertragsstaaten auf Massnahmen geeinigt, um die Umsetzung des Rahmenwerks voranzutreiben.
«Die Einigung ist ein positives Ergebnis, das zeigt, dass die Staaten gewillt sind, gemeinsam auf die Ziele des Globalen Biodiversitätsrahmenwerks hinzuarbeiten und die Umsetzung weiter voranzutreiben», sagte Katrin Schneeberger, Direktorin des Bundesamts für Umwelt BAFU, welche die Schweiz in der Abschlussphase der Konferenz in Armenien vertreten hat. «Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass die Ziele mit konkreten Massnahmen umgesetzt werden und die Biodiversität langfristig wirksam geschützt wird.»
An der Konferenz, die am 31. Oktober am Morgen abgeschlossen wurde, haben die Vertragsstaaten eine erste Zwischenbilanz gezogen zu den Fortschritten auf dem Weg zu den in Montréal beschlossenen Zielen (siehe Kasten). Eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Ziele kommt dabei Unternehmen und Finanzinstituten zu. Mit Innovationen, Investitionen in die Natur sowie nachhaltigeren Produktions- und Konsummustern können sie wesentlich dazu beitragen, die Ziele des Globalen Biodiversitätsrahmenwerks zu erreichen. Zudem soll das Bewusstsein für den Wert der Natur gestärkt werden, beispielsweise für den grossen Wert der Insektenvielfalt als Bestäuber in der Landwirtschaft. Politische und wirtschaftliche Anreize sollen so gesetzt werden, dass sie den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Biodiversität fördern. Darüber hinaus wollen die Staaten besser zusammenarbeiten und beispielsweise durch einen verstärkten regionalen Austausch aus den Erfahrungen lernen und so gemeinsam ihre Politiken verbessern.
Zudem wurden etliche weitere technische Beschlüsse getroffen. Unter anderem haben sich die Staaten darauf geeinigt, sich in den nächsten zwei Jahren vertiefter mit Gewässer- und Gebirgslebensräumen auseinander zu setzen.
Internationale Leitlinien, nationale Umsetzung
Die Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) hatten das globale Rahmenwerk im Dezember 2022 an der UNO-Biodiversitätskonferenz in Montréal verabschiedet. Es umfasst 23 Ziele bis 2030 sowie langfristige Zielsetzungen bis 2050 und setzt bei den wichtigsten Ursachen des weltweiten Biodiversitätsverlusts an. Ein zentrales Ziel ist, bis 2030 mindestens 30 Prozent der Land- und Meeresflächen zu sichern («30by30»). Dies kann durch Schutzgebiete oder durch andere wirksame, gebietsbezogene Massnahmen geschehen, die den Erhalt der Biodiversität gewährleisten.
Auch die Schweiz leistet einen Beitrag zur Umsetzung des globalen Rahmenwerks. Mit der Verabschiedung der zweiten Phase (2025–2030) des Aktionsplans zur Strategie Biodiversität Schweiz hat der Bundesrat die nationalen Anstrengungen weiter gestärkt. Gemäss den aktuellen Daten sind in der Schweiz 21,4 Prozent der Landesfläche gesichert.