Tätigkeitsbericht 2025: AB-BA stoppt Praxis der «Sideletters» bei der BA
Bern, 04.06.2026 — Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) hat sich im Jahr 2025 mit organisatorischen Reformen, IT-Projekten und Governance-Fragen befasst. Im Bereich des Unternehmensstrafrechts hat sie die Bundesanwaltschaft angewiesen, die Praxis der umstrittenen «Sideletters» – informelle Begleitschreiben zu Strafbefehlen – einzustellen, weil dafür die gesetzliche Grundlage fehlt.
Die AB-BA begleitet zentrale Entwicklungen bei der Bundesanwaltschaft, schützt ihre Unabhängigkeit und greift bei festgestelltem Handlungsbedarf ein. Im Jahr 2025 befasste sich die AB-BA insbesondere mit organisatorischen Reformen, IT-Projekten sowie Governance-Fragen.
Die AB-BA stellte fest, dass die Bundesanwaltschaft mehrfach sogenannte «Sideletters» an verurteilte Unternehmen ausgestellt hatte. Dabei handelte es sich um Begleitschreiben zu Strafbefehlen, in denen die Verurteilungen teilweise relativiert wurden. Die AB-BA wies die Bundesanwaltschaft an, diese Praxis einzustellen, weil dafür die gesetzliche Grundlage fehlt.
Ein Schwerpunkt der Aufsicht betraf die Reorganisation der Bundesanwaltschaft. Per 1. November 2025 nahm die neue Abteilung «Operationen» ihre Tätigkeit auf. Sie soll Querschnittsaufgaben übernehmen und zu einem einheitlichen operativen Vorgehen beitragen. Die AB-BA begrüsst die Bildung der neuen Abteilung grundsätzlich und wird ihre Etablierung weiter begleiten.
Ein zusätzlicher Fokus lag auf dem IT-Projekt «Core.Link» zur Erneuerung des Geschäftsverwaltungssystems der Bundesanwaltschaft. Der Bundesanwalt hat dessen Weiterentwicklung aus Sicht der AB-BA richtigerweise sistiert. Zur Beschaffung einer neuen Lösung auf dem Markt verlangt die AB-BA regelmässige Statusberichte.
Verbesserungsbedarf sieht die AB-BA weiterhin beim Risikomanagement der Bundesanwaltschaft. Zwar wurde erstmals eine Risikomatrix erstellt, doch stellte die Aufsichtsbehörde methodische Mängel fest.
Zur AB-BA:
Kernaufgabe der unabhängigen Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) ist die Beaufsichtigung der systemischen Aspekte der Tätigkeit der Bundesanwaltschaft. Die AB-BA umfasst als Kollegialbehörde sieben von der Vereinigten Bundesversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählte Mitglieder. Gemäss Gesetz setzt sich die AB-BA aus einer Bundesrichterin, einer Bundesstrafrichterin, zwei im Anwaltsregister eingetragenen Anwaltspersonen und drei Fachpersonen zusammen. In ihrer Tätigkeit werden die Mitglieder der AB-BA von einem ständigen Sekretariat unterstützt.