Schnelles Internet in der ganzen Schweiz: Bundesrat verabschiedet Botschaft
Bern, 09.09.2026 — Der Bundesrat will die Versorgung mit schnellem Internet in dünn besiedelten Gebieten verbessern. Dazu hat er an seiner Sitzung vom 9. September 2026 die Botschaft zum Breitbandfördergesetz zuhanden des Parlaments verabschiedet. Das Gesetz sieht ein befristetes Förderprogramm für den Ausbau von Breitbandnetzen über Glasfaser oder Funk vor.
Moderne Breitbandnetze bieten schnelles Internet und stärken die Attraktivität des ländlichen Raums als Wohn- und Arbeitsort. Mit einem Förderprogramm will der Bundesrat den Breitbandausbau dort unterstützen, wo dieser nicht durch den Markt erfolgt. Damit soll die digitale Chancengleichheit zwischen Stadt und Land erhöht und der Rückstand beim Glasfaserausbau gegenüber dem Ausland verringert werden.
Dazu unterbreitet der Bundesrat dem Parlament die Botschaft und den Entwurf zum Bundesgesetz über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandfördergesetz (BBFG)). Ziel der Vorlage ist eine schweizweite, möglichst flächendeckende Versorgung von Wohn- und Geschäftsgebäuden mit festen Internetanschlüssen mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gigabit pro Sekunde im Download.
Der Ausbau von Glasfaser- und anderen modernen Internetanschlüssen gewinnt zusätzlich an Bedeutung, da die heute noch genutzten Kupferanschlussleitungen in den 2030er-Jahren schrittweise ausser Betrieb genommen werden. Ohne staatliche Unterstützung könnten insbesondere in Regionen, in denen der Ausbau nicht gewinnbringend ist, Versorgungslücken entstehen. In der Schweiz wären Schätzungen zufolge rund zehn Prozent der Haushalte und Geschäfte nicht an moderne Breitbandnetze angeschlossen.
Breitbandausbau in dünn besiedelten Gebieten
Das Förderprogramm soll Investitionen in leistungsfähige und zukunftssichere Breitbandnetze dort anstossen, wo sich ein Ausbau für die Anbieterinnen nicht lohnt. Dies dürfte insbesondere in Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte der Fall sein. Die Fördergelder sollen in erster Linie in den Ausbau von Glasfasernetzen fliessen. Ist dieser mit sehr hohen Kosten verbunden, soll die Erschliessung mit terrestrischen Funkinfrastrukturen unterstützt werden. Die Finanzhilfen sollen sich auf die minimal erforderlichen Beiträge beschränken. Sie richten sich an Gemeinden, die dafür ein Gesuch einreichen müssen. Das Programm soll auf acht Jahre befristet werden; der Bundesrat kann es einmalig um höchstens drei Jahre verlängern, wenn die Mittel nicht ausgeschöpft sind. Es soll gemeinsam mit den Kantonen durchgeführt werden.
Finanzierung des Förderprogramms
Die Vorlage sieht Fördermittel von insgesamt bis zu 730 Millionen Franken vor, wobei die Hälfte vom Bund bereitgestellt wird. Zu diesem Zweck beantragt der Bundesrat der Bundesversammlung einen Verpflichtungskredit von 365 Millionen Franken für die Jahre 2030 bis 2037. Das Programm soll aus den Einnahmen von Gebühren für künftige Mobilfunkkonzessionen finanziert werden. Voraussetzung für die Unterstützung eines Ausbauprojekts ist, dass der betroffene Kanton jeweils die Hälfte der Fördermittel trägt. Die Teilnahme am Programm bleibt sowohl für die Gemeinden als auch für die Kantone freiwillig. Die Beteiligung des Kantons ist jedoch Voraussetzung für die Mitfinanzierung durch den Bund.
Punktuelle Anpassungen nach Vernehmlassung
In der Vernehmlassung wurde die Schaffung eines Förderprogramms von einer klaren Mehrheit der Teilnehmenden grundsätzlich begrüsst. Aufgrund der Rückmeldungen hat der Bundesrat die Vorlage punktuell angepasst und insbesondere administrative Vereinfachungen für die Gemeinden vorgenommen.
Beilagen
Botschaft zum Breitbandfördergesetz
Breitbandfördergesetz, BBFG
Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für die Finanzierung der Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen für die Jahre 2030–2037
Bundesgesetz über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandfördergesetz, BBFG): Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens