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MedienmitteilungVeröffentlicht am 19. Juni 2026

Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit eröffnet

Bern, 19.06.2026 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2026 die Änderungsvorlage zum Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA) in die Vernehmlassung geschickt. Mit der Vorlage will er die Bekämpfung von Schwarzarbeit und anderen Missbrauchstatbeständen stärken. Dazu soll auch die Zusammenarbeit zwischen kantonalen Behörden ausgebaut werden.

Der Bundesrat schlägt eine Änderung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) vor. Ziel ist eine verstärkte Bekämpfung von Schwarzarbeit und anderen Missbrauchstatbeständen im Bereich des Handelsregister-, Betreibungs- und Konkursrechts. Dazu soll die Zusammenarbeit zwischen den kantonalen Kontrollorganen und den kantonalen Handelsregister-, Betreibungs- und Konkursämtern ausgebaut werden. Der Bundesrat adressiert damit die Forderungen aus der Motion Candinas (24.3202) «Mehr Möglichkeiten für die Missbrauchsbekämpfung im Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit».

Der Bundesrat schlägt zudem vor, einem Anliegen aus dem Vollzug des BGSA Rechnung zu tragen. Die Vorlage schafft eine gesetzliche Grundlage, damit die mit der Kontrolle des BGSA beauftragten Behörden ein direktes Einsichtsrecht in die Daten des Informationssystems Verkehrszulassung (IVZ) des Bundesamts für Strassen erhalten. Dies soll es den Behörden bei Kontrollen ausserhalb eines Betriebs (z.B. auf Baustellen) künftig erleichtern, die Identität der Arbeitgeber und Arbeitnehmer anhand angetroffener Firmenfahrzeuge zu überprüfen.

Schliesslich soll eine bei der Verabschiedung des Bundesgesetzes vom 26. September 2025 über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) entstandene Lücke geschlossen werden.

Damit sollen die zuständigen Durchführungsstellen im Bereich der Verhinderung, Aufklärung und Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch, Versicherungsbetrug und Schwarzarbeit dem Transparenzregister Unterschiede melden dürfen.

Die Vernehmlassung dauert bis 16. Oktober 2026.