Zum Hauptinhalt springen

MedienmitteilungVeröffentlicht am 26. August 2026

Landesausstellung: Bundesrat verabschiedet Botschaft zum neuen Fördergesetz

Bern, 26.08.2026 — Der Bundesrat hat am 26. August 2026 die Botschaft zum neuen Bundesgesetz über die Förderung von Landesausstellungen (LaFG) verabschiedet. Das Gesetz schafft die Grundlage für eine allfällige finanzielle Förderung künftiger Landesausstellungen durch den Bund. Damit erfüllt er den Auftrag einer vom Parlament angenommenen Motion. An seinem Entscheid vom Juni 2025, in den 2030er-Jahren keine Landesausstellung mitzufinanzieren, hält der Bundesrat fest.

Die Vorlage trägt dem Anliegen aus der Vernehmlassung Rechnung, die Bundesversammlung frühzeitig in Entscheide zur Landesausstellung einzubeziehen: Sie sieht neu vor, dass das Parlament mittels Grundsatz- und Planungsbeschluss darüber entscheidet, ob, in welchem Umfang und in welchem Zeitraum eine Mitfinanzierung einer Landesausstellung durch den Bund grundsätzlich infrage kommt. Voraussetzung dafür ist, dass unabhängige Trägerschaften zuvor hinreichend konkrete und realisierbar erscheinende Projekte für eine Landesausstellung lanciert haben. Einen solchen Beschluss kann der Bundesrat gemäss der Übergangsbestimmung jedoch frühestens ab 2035 beantragen, wodurch eine vom Bund mitfinanzierte Landesausstellung ab den 2040er-Jahren möglich wäre.

Angesichts der aktuellen ausgabenpolitischen Prioritäten verzichtet der Bundesrat auf eine Mitfinanzierung in den 2030er-Jahren. Er hält zudem am Finanzierungsmodell gemäss Vernehmlassungsvorlage fest. Dieses sieht einen maximalen Bundesbeitrag von 30 Prozent, eine paritätische Mitfinanzierung durch Kantone und Gemeinden sowie den Ausschluss einer Defizitgarantie vor.

Mit der Vorlage erfüllt der Bundesrat den Auftrag der im März 2024 vom Parlament angenommenen Motion 23.3966 der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) «Landesausstellung», die Rahmenbedingungen für eine nächste Landesausstellung festzulegen.

Ergebnisse der Vernehmlassung

In der Vernehmlassung zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über die Förderung von Landesausstellungen gingen 52 Stellungnahmen von Kantonen, Parteien, Dachverbänden und weiteren interessierten Kreisen ein. Die Rückmeldungen zeigten mehrheitlich Zustimmung zu einer gesetzlichen Grundlage, welche die Prüfung und Auswahl von Projekten unabhängiger Trägerschaften sowie eine mögliche Bundesförderung künftiger Landesausstellungen regelt.

Kritisiert wurden vor allem das vorgeschlagene Finanzierungsmodell, der fehlende frühzeitige Einbezug der Bundesversammlung sowie – obschon nicht Teil der Vorlage – der zeitgleich mit der Vernehmlassungseröffnung gefällte Entscheid des Bundesrates, in den 2030er-Jahren keine Landesausstellung mitzufinanzieren.