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MedienmitteilungVeröffentlicht am 19. Juni 2026

Bundesrat stärkt Führung und Aufsicht von Movetia

Bern, 19.06.2026 — Der Bundesrat verstärkt die Gouvernanz der nationalen Agentur Movetia für die Förderung von Austausch und Mobilität in der Bildung. Er hat zu diesem Zweck am 19. Juni 2026 die Verordnung über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität (VIZMB) revidiert.

Die nationale Agentur Movetia setzt im Auftrag des Bundes und der Kantone Programme zur Förderung von Austausch und Mobilität auf nationaler und internationaler Ebene sowie in allen Bildungsbereichen um. Der Betrieb der Agentur und die Förderprogramme im Umfang von zurzeit rund 60 Millionen Franken pro Jahr werden vom Bund finanziert. Bei der geplanten Assoziierung der Schweiz an das EU-Bildungsprogramm Erasmus+ soll Movetia ebenfalls als EU-akkreditierte Agentur für die Umsetzung der Schweizer Programmbeteiligung fungieren. Movetia hat sich bei der Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben grundsätzlich bewährt. Um die Agentur jedoch optimal für zukünftige Herausforderungen aufzustellen, soll ihre Gouvernanz gestärkt werden.

Der Bundesrat hat zu diesem Zweck die VIZMB revidiert. Parallel dazu hat der Stiftungsrat von Movetia, der bis anhin aus Vertretungen der Bundesämter und der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) besteht, die Statuten der Stiftung totalrevidiert. Die Änderungen zielen auf eine klare Aufteilung der Zuständigkeiten und Rollen bei der Steuerung, Führung und Aufsicht von Movetia. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI, das Bundesamt für Kultur BAK sowie das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV als Auftraggeber von Movetia ziehen sich aus dem Stiftungsrat und damit aus der Führung von Movetia zurück. Stattdessen sollen bundesexterne Stiftungsratsmitglieder die Verankerung von Movetia in den verschiedenen Tätigkeitsfeldern stärken. Zur Gewährleistung der übergeordneten politisch-strategischen Steuerung wird die Stiftungsratspräsidentin oder der Stiftungsratspräsident von Movetia zukünftig auf Antrag des Stiftungsrates vom Bundesrat gewählt werden, und dem Bundesrat sind künftig auch Statutenänderungen und wichtige Reglemente für den Betrieb von Movetia zum Einverständnis vorzulegen.

Die EDK bleibt im Stiftungsrat vertreten und gewährleistet die Verbindung zu den Kantonen, die ihrerseits mit ihren Bildungsinstitutionen Austausch und Mobilität auf allen Stufen und über die Sprachgrenzen hinweg fördern.

Mit diesen Anpassungen werden die bewährten Grundsätze der Corporate Governance des Bundes für Aufsicht, Transparenz und Rechenschaftsablage bei Movetia bestmöglich gewährleistet. Die Massnahmen auf rechtlicher und strategischer Ebene werden durch Anpassungen auf der operativen Ebene von Movetia ergänzt. Die Revision der VIZMB und die neuen Statuten treten am 1. August 2026 in Kraft.