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MedienmitteilungVeröffentlicht am 4. Juni 2026

Das UVEK hat die Arbeiten für eine neue SRG-Konzession gestartet

Bern, 04.06.2026 — Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Arbeiten an der neuen SRG-Konzession aufgenommen. An einem ersten Austausch mit der SRG am 1. Juni 2026 hat das UVEK die nächsten Prozessschritte erläutert und den vorgesehenen Zeitplan festgelegt.

Der Bundesrat hatte bereits 2022 die Eckwerte für die nächste SRG-Konzession festgelegt. Im Zentrum stehen insbesondere der publizistische Fokus auf Information, Bildung und Kultur sowie die Berücksichtigung der veränderten medialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Ebenfalls berücksichtigt werden die laufenden strategischen Transformations- und Reformprozesse der SRG. Am Auftaktgespräch konnte die SRG darlegen, wie sie das Unternehmen zukunftsfähig machen und die vom Bundesrat definierten Eckwerte in ihre weitere Entwicklung integrieren will.

Parallel dazu wird das UVEK in den kommenden Wochen weitere direkt betroffene Branchen und Akteure anhören und in den Prozess einbeziehen, insbesondere zu den Themen Online-Auftritt sowie Sport- und Unterhaltungsangebot der SRG.

Das UVEK hat den Prozess bewusst frühzeitig gestartet. Ziel ist es, die verschiedenen Perspektiven von Anfang an in die Erarbeitung der Konzession einzubeziehen und gleichzeitig die weiteren Verfahrensschritte stärker zu formalisieren und transparent auszugestalten. Die SRG wird im Rahmen eines strukturierten Fachdialogs in die Arbeiten eingebunden. Die Auftaktsitzung mit der SRG am 1. Juni 2026 fand unter der Leitung von BAKOM-Direktorin Gianna Luzio statt.

Auf Basis der verschiedenen Gespräche wird das UVEK die zentralen Eckwerte und einen ersten Entwurf der SRG-Konzession ausarbeiten. Die öffentliche Vernehmlassung zur künftigen SRG-Konzession wird der Bundesrat voraussichtlich im Frühjahr 2027 eröffnen. Der Prozess richtet sich nach den geltenden rechtlichen Grundlagen.

Der Bundesrat wird die neue SRG-Konzession voraussichtlich Mitte 2028 verabschieden. Diese soll per 2029 in Kraft treten.

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