Machbarkeitsstudie für neues Bundesasylzentrum in Allschwil (BL) lanciert
Bern-Wabern, 23.04.2026 — Am Standort des bestehenden Bundesasylzentrums (BAZ) in Allschwil fasst das SEM im Einvernehmen mit der Gemeinde und dem Kanton Basel-Landschaft die Realisierung eines neuen BAZ ins Auge. Die aktuelle temporäre Unterkunft mit ihren 150 Unterkunftsplätzen stammt aus dem Jahr 1992 und kann den Ansprüchen in gebäudetechnischer, energetischer und betrieblicher Hinsicht nur noch bedingt genügen. Eine fundierte Machbarkeitsstudie im Auftrag des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL) soll aufzeigen, ob und wie ein neues BAZ auf dem Werkhofareal der Gemeinde Allschwil umgesetzt werden könnte.
In Allschwil betreibt das SEM in der ehemaligen Gemeindeunterkunft «Atlas» am Vogesenweg 9 seit 2012 ein temporäres Bundesasylzentrum ohne Verfahrensfunktion (BAZoV) mit 150 Unterbringungsplätzen. Wenn immer möglich wird das an ein Chalet erinnernde Gebäude seither für die Beherbergung von Familien oder alleinreisenden Frauen genutzt. Das Gebäude aus dem Jahr 1992 befindet sich im Eigentum der Gemeinde, ist in die Jahre gekommen und muss in absehbarer Zeit ersetzt werden.
Bund, Kanton und Gemeinde haben sich darauf verständigt, den geplanten Standort eines neuen BAZoV mit 240 Plätzen fundiert zu prüfen. Eine vertiefte Machbarkeitsstudie im Auftrag des BBL und in Zusammenarbeit mit der Gemeinde soll im Verlauf der nächsten Monate darüber Aufschluss geben.
In direkter Nachbarschaft des bestehenden BAZ wird ein möglicher Neubau geprüft. Eine erste Vorprüfung kam zum Schluss, dass sich dort ein BAZ ohne Verfahrensfunktion mit 240 Plätzen grundsätzlich realisieren liesse. Die Nebennutzung des Areals durch den Werkhof ergibt jedoch diverse Herausforderungen. Als Variante für den Neubau soll auch eine fortlaufende Nutzung der Parzelle des bestehenden BAZ geprüft werden. Eine vertiefte Machbarkeitsstudie soll diese offenen Punkte erörtern, bevor ein Standortentscheid gefällt werden kann.
Mit dem neuen Projekt würde aus Sicht der Gemeinde Allschwil eine seit 2012 gut funktionierende Lösung weitergeführt. Als Ausgleich für den Standort eines
BAZoV erhält die Gemeinde entsprechend der Kapazität der Unterkunft weniger Zuweisungen von Asylsuchenden im erweiterten Verfahren. Im Kanton Basel-Landschaft werden der Standortgemeinde die maximal verfügbaren Plätze eines BAZ an ihre Aufnahmepflicht – derzeit 2,6% der jeweiligen Wohnbevölkerung – angerechnet. Zudem erhält die Standortgemeinde eine finanzielle Abgeltung im Rahmen des kantonalen Abgeltungssystems zwischen Kanton und Gemeinden.
Asylregion Nordwestschweiz benötigt 840 dauerhafte Unterbringungsplätze
Das SEM hat die Schweiz im Zuge der Neustrukturierung des schweizerischen Asylwesens per März 2019 in sechs Asylregionen aufgeteilt. Die von allen drei Staatsebenen mitgetragene Reorganisation sieht für die Asylregion Nordwestschweiz insgesamt 840 Unterbringungsplätze vor. Aktuell betreibt das SEM in der Region zwei dauerhafte BAZ mit insgesamt 600 Plätzen: Ein BAZ mit Verfahrensfunktion in Basel an der Freiburgerstrasse (350 Plätze) und eines ohne Verfahrensfunktion in Flumenthal SO (250). Ein zweites dauerhaftes BAZoV mit 240 Plätzen fehlt bislang. Als Übergangslösung betreibt das SEM darum im Kanton Basel-Landschaft seit 2012 das BAZ Allschwil mit 150 Plätzen.