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MedienmitteilungVeröffentlicht am 21. August 2025

Einwanderung in die Schweiz ist im ersten Halbjahr 2025 weiter zurückgegangen

Bern-Wabern, 21.08.2025 — Im ersten Halbjahr 2025 war die Zuwanderung in die Schweiz weiter rückläufig, während die Auswanderung zunahm. Die Nettozuwanderung in die ständige ausländische Wohnbevölkerung ging gegenüber dem ersten Halbjahr 2024 um 6792 Personen auf 34 171 Personen zurück. Die meisten Personen kamen in die Schweiz, um zu arbeiten. Ende Juni 2025 lebten 2 391 751 Ausländerinnen und Ausländer dauerhaft in der Schweiz.

Der seit 2024 zu beobachtende Rückgang der Einwanderung setzte sich im ersten Halbjahr 2025 fort: Zwischen Januar und Ende Juni 2025 betrug die Zuwanderung in die ständige ausländische Wohnbevölkerung insgesamt 76 332 Personen, 4352 Personen (-5,4 %) weniger als im gleichen Zeitraum 2024. Aus der EU/EFTA wanderten 56 169 Personen in die Schweiz ein, was einem Rückgang von 1161 Personen (-2,0 %) gegenüber der Vorjahresperiode entspricht. Bei den Drittstaatsangehörigen waren es 20 163 Personen, 3191 Personen (-‍13,7 %) weniger als im ersten Halbjahr 2024.

Die Auswanderung aus der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung betrug 37 643 Personen (+2459 Personen gegenüber der Vorjahresperiode). Insgesamt haben 29 242 EU/EFTA-Staatsangehörige (+2225 Personen) und 8401 Drittstaatsangehörige (+234 Personen) die Schweiz verlassen.

Die Nettozuwanderung in die ständige ausländische Wohnbevölkerung nahm um 6792 Personen auf 34 171 Personen ab (Differenz zwischen Einwanderung und Auswanderung sowie statistische Korrekturen). Der Wanderungssaldo ging bei den EU/EFTA-Staatsangehörigen um 3391 Personen auf 23 553 Personen und bei den Drittstaatsangehörigen um 3401 Personen auf 10 618 Personen im Vergleich zum ersten Halbjahr 2024 zurück.

Arbeitsmarktorientierte Zuwanderung

Der Anteil der EU/EFTA-Staatsangehörigen, die für eine kurzfristige oder dauerhafte Erwerbstätigkeit in die Schweiz eingewandert sind, ist weiterhin sehr hoch geblieben (81,3 % der Gesamtzuwanderung aus der EU/EFTA). Bis Ende Juni 2025 wanderten 42 260 Arbeitskräfte aus der EU/EFTA in die Schweiz ein, um eine langfristige Stelle anzutreten. Dies entspricht einem Rückgang von 3,4 Prozent gegenüber Januar bis Juni 2024. Die Zahl der neuen Arbeitskräfte aus der EU/EFTA, die für eine unterjährige Erwerbstätigkeit in die Schweiz kamen (nichtständige Wohnbevölkerung), nahm um 4 Prozent auf 36 917 Personen ab. Von den kontingentierten Aufenthaltsbewilligungen für Erwerbstätige aus Drittstaaten wurden bis Ende Juni 33 Prozent der Kurzaufenthaltsbewilligungen (1311 Bewilligungen L) und 38 Prozent der Aufenthaltsbewilligungen (1693 Bewilligungen B) ausgeschöpft.

Von den im ersten Halbjahr in die ständige Wohnbevölkerung zugewanderten Arbeitskräften (EU/EFTA- und Drittstaatsangehörige) sind 80 Prozent im Tertiärsektor, 18 Prozent im Sekundärsektor und 2 Prozent im Primärsektor beschäftigt. Bei der Zuwanderung dieser Arbeitskräfte in die nichtständige Wohnbevölkerung entfallen 75 Prozent auf den Dienstleistungssektor, 13 Prozent auf die Industrie und 12 Prozent auf die Landwirtschaft.

Rückgang der Grenzgängerbewilligungen

Zwischen Januar und Juni 2025 wurden ausserdem 36 876 neue Grenzgängerbewilligungen erteilt. Im ersten Halbjahr 2024 waren es 39 299 Bewilligungen. Die Anzahl meldepflichtiger Kurzaufenthalte betrug 164 779 (Vorjahresperiode: 170 899). Als Kurzaufenthalterin oder Kurzaufenthalter gelten Personen, die kurzfristig eine Stelle bei einem Schweizer Arbeitgeber antreten (60 %), sowie entsandte Arbeitnehmende (31 %) und selbstständige Dienstleistungserbringende (9 %), die sich maximal während drei Monaten oder 90 Arbeitstagen im Kalenderjahr in der Schweiz aufhalten.

Im gleichen Zeitraum machte der Familiennachzug 25 Prozent der Zuwanderung zwecks Langzeitaufenthalt aus. Insgesamt wanderten 18 963 Personen im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz ein (-3,4 % gegenüber 2024), von denen 17 Prozent Familienangehörige einer Schweizerin bzw. eines Schweizers ware

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