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MedienmitteilungVeröffentlicht am 18. September 2026

Bundesrat verabschiedet Nachtrag II zum Voranschlag 2026

Bern, 18.09.2026 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. September 2026 vier Nachtragskredite verabschiedet. Er beantragt damit für das laufende Jahr Mehrausgaben von rund 1 Milliarden Franken. Der Grossteil dieser Mittel entfällt auf zusätzlichen Rüstungsausgaben.

Mit dem Nachtrag II zum Voranschlag 2026 beantragt der Bundesrat dem Parlament vier Nachtragskredite im Umfang von 1044,7 Millionen Franken.

Rüstungsaufwand und -Investitionen (970 Mio.): Die verschlechterte Bedrohungslage in Europa und die angespannte Situation auf dem Rüstungsmarkt machen zusätzliche Anzahlungen für die Beschaffung von Rüstungsgütern nötig. Mit dem Nachtragskredit von 970 Millionen Franken sollen Produktionskapazitäten und Liefertermine für dringend benötigte Systeme gemäss Rüstungsprogramm 2026 gesichert werden. Die Mittel sind für die Beschaffung von Systemen für die bodengestützte Luftverteidigung mittlerer und kleinerer Reichweite (650 Mio. bzw. 250 Mio.), eines teilmobilen Radars mittlerer Reichweite (60 Mio.) sowie von Systemen für die Abwehr von Mini-Drohen (10 Mio.) vorgesehen (vgl. Medienmitteilung vom 19.8.2026).

Betriebshilfe (54 Mio.): Die ausgeprägte Hitze und Trockenheit im Sommer 2026 führen bei den Landwirtschaftsbetrieben zu Ertragsausfällen und Mehrkosten, insbesondere für den Zukauf von Raufutter und die Bewässerung. Gleichzeitig sind die liquiden Mittel im Fonds de Roulement für Betriebshilfen knapp. Der Bundesrat will den Fonds deshalb einmalig um 54 Millionen Franken aufstocken.

Ausserordentliche Schutzaufgaben der Kantone und Städte (20 Mio.): Die Kantone Genf, Waadt, Wallis und Tessin haben den Bund um finanzielle Abgeltungen für die Sicherheitskosten im Zusammenhang mit dem G7-Gipfel in Evian und der OSZE-Ministerratskonferenz in Lugano im Jahr 2026 ersucht. Der Bundesrat hat diese Grossanlässe als ausserordentliche Ereignisse eingestuft und beschlossen, 80 Prozent der massgeblichen Sicherheitskosten zu übernehmen.

Hoheitliche Sicherheitsmassnahmen (0,7 Mio.): Aufgrund eines internen Fehlers hat das Luftfahrtunternehmen Swiss die Hotelkosten für die Sicherheitsbeauftragten Luftverkehr der Jahre 2016-2024 dem Bund nicht vollständig in Rechnung gestellt. Die nachträglich geltend gemachten Kosten wurden geprüft und als geschuldet bestätigt (0,5 Mio.). Zusammen mit dem zusätzlichen Mittelbedarf für 2026 ergibt sich ein Nachtragskredit von 0,7 Millionen Franken.

Zusätzlich zu den vier Nachtragskrediten beantragt der Bundesrat zwei neue Verpflichtungskredite sowie die Erhöhung eines bestehenden Verpflichtungskredits. Diese erlauben es dem Bund, über das laufende Jahr hinaus vertragliche Verpflichtungen einzugehen. Beantragt werden 100 Millionen Franken für dringende Massnahmen im Immobilienbereich zur Verbesserung des Eigenschutzes der Armee, 13,6 Millionen für ein Portfoliomanagement-System des VBS und 15,8 Millionen für die Einführung der Cell-Broadcast-Alarmierung.

Beim Bahninfrastrukturfonds beantragt der Bundesrat zudem einen Nachtragskredit von 5 Millionen Franken für die Abschlussarbeiten der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT). Die Finanzierung erfolgt über den Bahninfrastrukturfonds und belastet den Bundeshaushalt nicht.

Einschliesslich einer Kreditübertragung von 23,6 Millionen Franken aus dem Jahr 2025 ergeben sich aus dem Nachtrag II für den Bundeshaushalt 2026 Mehrausgaben von 1068,3 Millionen Franken. Die Vorgaben der Schuldenbremse werden dank der erwarteten Mehreinnahmen eingehalten (vgl. Medienmitteilung vom 19.8.2026).

Was sind Nachtragskredite?

Nachtragskredite ergänzen das Budget des laufenden Jahres mit unvermeidlichen Aufwendungen oder Investitionsausgaben und müssen vom Parlament bewilligt werden. Nachtragskredite können beantragt werden, wenn der Mittelbedarf nicht rechtzeitig vorhergesehen werden konnte, ein verzögerter Leistungsbezug zu erheblichen Nachteilen führen würde und nicht bis zum nächsten Voranschlag zugewartet werden kann. Die betroffenen Verwaltungseinheiten haben den zusätzlichen Kreditbedarf eingehend zu begründen. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament die Nachtragskredite normalerweise zweimal jährlich mit einer Botschaft.

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Nachtragskredite

Medienmitteilungen vom 19.8.2026: