Keine Änderung der Vergütungs- und Verzugszinssätze für Bundessteuern, -abgaben und -sanktionen für 2027
Bern, 22.09.2026 — Für das Kalenderjahr 2027 bleiben die Zinssätze unverändert:
· Der Verzugszins und der Vergütungszins auf Rückerstattungen betragen weiterhin 4.00%.
· Der Vergütungszins auf freiwilligen Vorauszahlungen bei der direkten Bundessteuer bleibt bei 0.00%.
Da sich für 2027 keine Änderung ergibt, ist keine Anpassung der Verordnung des EFD über die Verzugs- und Vergütungszinssätze auf Abgaben, Steuern und Sanktionen (SR 631.014) erforderlich.
Die Zinssätze betreffen Mehrwertsteuer, direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Tabaksteuer, Biersteuer, Automobilsteuer, Mineralölsteuer, Steuer auf gebrannten Wassern, Zoll, Stempelabgaben, leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe, CO2-Abgabe, Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen, Ergänzungssteuer zum Zweck der Mindestbesteuerung grosser multinationaler Unternehmensgruppen und Sanktionen nach der CO2-Gesetzgebung.