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MedienmitteilungVeröffentlicht am 29. Juni 2026

Riehen BS: Die PostCom gibt wegen der Schliessung der Postagentur Riehen Rauracher eine negative bzw. ablehnende Empfehlung ab

Bern, 29.06.2026 — Nach der Postverordnung darf die Post die geplante Schliessung einer Postagentur oder einer Poststelle erst umsetzen, nachdem die Eidgenössische Postkommission PostCom ihre Empfehlung abgegeben hat. Doch hat die Post die Postagentur Riehen Rauracher schon am 31. Januar 2026 und damit vor Abgabe einer Empfehlung geschlossen. Deshalb gab die PostCom am 25. Juni 2026 eine negative bzw. ablehnende Empfehlung ab.

Im Quartier Niederholz in Riehen betreibt die Amavita Apotheke Rauracher seit Oktober 2015 im Auftrag der Schweizerischen Post die Postagentur Riehen Rauracher. Mit Schreiben vom 18. Juli 2025 kündigte die Amavita Apotheke die Zusammenarbeit mit der Post ordnungsgemäss auf den 31. Januar 2026. Die Kündigung ist der Post fristgerecht zugegangen. In der Folge nahm die Post am 5. August 2025 Kontakt mit der Gemeinde Riehen auf und eröffnete einen Dialog über die künftige postalische Versorgung am Standort.

Am 20. Januar 2026 reichte die Gemeinde Riehen bei der PostCom eine Eingabe ein und beantragte, der Post zu empfehlen, im Quartier Niederholz in Riehen weiterhin eine Postagentur zu betreiben. Den bisherigen Kundinnen und Kunden der Postagentur Riehen Rauracher stehen künftig die Poststelle Riehen 1, ein «My Post 24»-Automat sowie eine Geschäftskundenstelle mit Selbstbedienungsangebot zur Verfügung. Nachdem der bisherige Agenturpartner den Vertrag gekündigt hatte, gelang es der Post nicht, einen neuen Partner zu finden. Nach Auffassung der Post blieb daher keine andere Möglichkeit, als die Postagentur Riehen Rauracher per 31. Januar 2026 zu schliessen.

Gemäss Art. 34 Abs. 1 der Postverordnung (VPG) hat die Post vor der Schliessung oder Verlegung einer Poststelle oder Postagentur die Behörden der betroffenen Gemeinde anzuhören und mit ihnen eine einvernehmliche Lösung anzustreben.

Mit ihrem Vorgehen kann die Post die Einhaltung der Vorgaben der Postverordnung betreffend die Schliessung oder Verlegung von Postagenturen nicht sicherstellen. Dies zeigte sich bereits Ende 2023 beziehungsweise Anfang 2024 im Fall der Postagentur Hellbühl in der Gemeinde Neuenkirch (LU), als die Post die Agentur entgegen Art. 34 Abs. 8 VPG vor der Abgabe der Empfehlung der PostCom schloss. Dasselbe geschah bei der Postagentur Morges 2 La Gottaz (VD), die am 13. Juni 2024 geschlossen wurde, sowie erneut im vorliegenden Fall der Postagentur Riehen Rauracher, den die PostCom derzeit beurteilt.

Die Verträge, welche die Post mit ihren Agenturpartnern abschliesst, sehen eine Kündigungsfrist von sechs Monaten vor. Nach Art. 34 Abs. 1 VPG muss die Post jedoch mindestens sechs Monate vor der Schliessung oder Verlegung einer Poststelle oder Postagentur mit den Behörden der betroffenen Gemeinde in einen Dialog treten und eine einvernehmliche Lösung anstreben. Im vorliegenden Fall nahm die Post am 5. August 2025 Kontakt mit der Gemeinde Riehen auf und eröffnete den Dialog. Aufgrund von Kommunalwahlen fand das Gespräch zwischen der Gemeinde und der Post jedoch erst am 1. Dezember 2025 statt und damit mehrere Monate später als erforderlich.

Vor diesem Hintergrund:

  • empfiehlt die PostCom der Post, gemeinsam mit der Gemeinde Riehen nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen und ihre Bemühungen zu intensivieren, im Quartier Niederholz eine Postagentur zu realisieren, die sämtliche Dienstleistungen einer Postagentur anbietet;
  • empfiehlt die PostCom der Post mit Nachdruck, künftig Zeitpläne für die Schliessung und Verlegung von Postagenturen so auszugestalten, dass die Vorgaben von Art. 34 VPG auch bei Postagenturen eingehalten werden können.

Diese Empfehlung hat die PostCom bereits in ihrer Empfehlung 1/2024 vom 1. Februar 2024 betreffend die Schliessung der Postagentur Hellbühl sowie in ihrer Empfehlung 3/2024 vom 13. Juni 2024 betreffend die Schliessung der Postagentur Morges 2 La Gottaz ausgesprochen. Die Empfehlungen sind auf der Website der PostCom veröffentlicht:

Empfehlungen Poststellen

Die PostCom (www.postcom.admin.ch)

Als unabhängige Behörde wacht die PostCom über die Qualität der postalischen Grundversorgung und deren Finanzierung. Sie beobachtet die Entwicklungen auf dem Markt und sorgt dafür, dass die geltenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die ihr übertragenen Aufgaben erfüllt sie gemäss den Vorgaben der Postgesetzgebung. Bei Verfahren prüft sie jeden Fall individuell und entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag sowie auf der Grundlage der von ihr entwickelten Praxis.
Weiter informiert die PostCom die Bevölkerung über ihre Tätigkeit und schlägt dem Bundesrat konkrete Massnahmen vor, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können. Administrativ ist sie dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) angegliedert.