Evaluation der Strukturreform BVG – Einordnung durch die OAK BV und gesetzlicher Handlungsbedarf
Bern, 03.07.2026 — Der Bundesrat zieht im Postulatsbericht zur Evaluation der Strukturreform BVG vom 1. April 2026 insgesamt eine positive Bilanz. Gleichzeitig zeigt der Bericht, dass gezielte gesetzliche Anpassungen erforderlich sind. Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) teilt diese Einschätzung gestützt auf ihre langjährige Aufsichtserfahrung.
Die Strukturreform hat die Aufsicht über die zweite Säule gestärkt sowie Governance und Transparenz verbessert. Die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen der OAK BV und den kantonalen und regionalen Aufsichtsbehörden wird im Postulatsbericht ebenfalls positiv hervorgehoben. Ein intensiver fachlicher Austausch und gemeinsame Koordinationsformate haben wesentlich dazu beigetragen.
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung heterogener und teilweise komplexer Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen und der damit verbundenen Herausforderungen für die Aufsichtstätigkeit sieht die OAK BV in fünf zentralen Themenfeldern gesetzlichen Handlungsbedarf:
- eine Klärung der Rollen und eine Stärkung der Aufsichtskompetenzen der OAK BV, insbesondere hinsichtlich verbindlicher Weisungen und Inspektionen;
- die gesetzliche Verankerung einer schweizweit harmonisierten risikoorientierten Aufsicht mit klaren Mindestanforderungen;
- die Weiterentwicklung der Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen durch eine stärker risikoorientierte Prüfung sowie eine Stärkung der Unabhängigkeit der externen Kontrollorgane;
- spezifische gesetzliche Regelungen für Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen, insbesondere zu Governance, Risikosteuerung, Transparenz und Teilliquidationen; sowie
- eine transparente und verursachergerechte Brokerentschädigung mit gesetzlicher Regulierung und verbindlichen Qualitätsstandards.
Die finanzielle Situation der Vorsorgeeinrichtungen ist derzeit insgesamt solide. Gleichzeitig erhöhen die strukturellen Entwicklungen im Vorsorgesystem die Anforderungen an Aufsicht, Governance und Transparenz. Mit den von der OAK BV vorgeschlagenen Anpassungen sollen die langfristige Stabilität des Systems, der Schutz der Versicherten sowie eine schweizweit möglichst einheitliche und risikoorientierte Aufsicht gestärkt werden.
Die OAK BV veröffentlicht heute ein Positionspapier, das ihre Einschätzung des Postulatsberichts sowie den aus ihrer Sicht bestehenden gesetzlichen Handlungsbedarf darlegt und einen Beitrag zur fachlichen und politischen Diskussion über die Weiterentwicklung der beruflichen Vorsorge leistet.
Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV)
Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV ist eine unabhängige Behördenkommission. Sie wird vollständig über Abgaben und Gebühren finanziert. Für die Direktaufsicht der Vorsorgeeinrichtungen sind die insgesamt sieben regionalen Aufsichtsbehörden am Sitz der jeweiligen Einrichtung zuständig. Deren Oberaufsicht durch die OAK BV erfolgt unabhängig von Weisungen des Parlamentes und des Bundesrates. Direkt von der OAK BV beaufsichtigt werden hingegen die Anlagestiftungen sowie der Sicherheitsfonds und die Auffangeinrichtung. Zudem ist die OAK BV Zulassungsbehörde für die Experten für berufliche Vorsorge.
Mit Blick auf das Ziel, die finanziellen Interessen der Versicherten verantwortungsbewusst und zukunftsgerichtet zu schützen, operiert die OAK BV auf der Basis einer einheitlichen und risikoorientierten Aufsicht. Mit ihren in einen volkswirtschaftlichen und langfristig ausgerichteten Kontext eingebetteten Massnahmen und Entscheiden will die Behörde zu einer konsequenten Verbesserung der Systemsicherheit sowie zu Rechtssicherheit und Qualitätssicherung beitragen.
Für den Schutz der Vorsorgegelder der Versicherten ist im Gesetz die risikoorientierte Führung der Vorsorgeeinrichtungen verankert. Entsprechend ist die Aufsichtstätigkeit auszurichten. Gemäss Gesetz kann die OAK BV Weisungen für die Tätigkeit der Experten für berufliche Vorsorge, der Revisionsstellen sowie für die Aufsichtsbehörden erlassen.