Neuer Selbsttest: Beratungsstellen können prüfen, wie zugänglich ihre Angebote sind
Bern, 30.06.2026 — Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen lanciert einen Selbsttest, mit dem Beratungsstellen für gewaltbetroffene Personen ihre Angebote auf die Zugänglichkeit überprüfen können. Denn Menschen mit Behinderungen und insbesondere Frauen mit Behinderungen sind überproportional stark von Gewalt betroffen. Umso wichtiger ist es, dass sie bestehende Unterstützungs- und Schutzangebote ohne Benachteiligung in Anspruch nehmen können.
Hilfs- und Schutzangebote für gewaltbetroffene Personen und andere Angebote der Sozialberatung richten sich prinzipiell an alle Menschen. Doch nicht alle können sie gleichermassen nutzen. Gibt es etwa keinen Lift im Gebäude, sind Menschen mit Mobilitätsbehinderungen benachteiligt; ist ein Kontakt nur per Telefon möglich, sind gehörlose Personen ausgeschlossen; ist die Website nicht barrierefrei aufgebaut, haben blinde Personen keinen Zugang zu Informationen. Menschen mit geringen Lesekompetenzen sind zudem auf Leichte Sprache angewiesen und Personen mit Neurodivergenzen brauchen eine reizarme Beratungssituation.
Ab sofort können Beratungsstellen ihre Angebote mit einem Selbsttest einfach und kostenlos auf Barrierefreiheit überprüfen. Der Online-Test wurde von der Hochschule Luzern, dem Verein «Sensability» und der Agentur «Liip» im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) entwickelt und ist auf der Webseite des EBGB zugänglich: Barrierefreie Beratungsangebote – Informationen und Selbsttest. Nach der Beantwortung der Fragen zeigt er in Form eines Spinnendiagramms auf, wo es im konkreten Fall Verbesserungsbedarf gibt. Er gibt zudem Tipps für Umsetzungsmassnahmen und Hinweise auf weiterführende Informationen. Ziel ist es, die Anbieterinnen und Anbieter für die Bedeutung einer guten Zugänglichkeit ihrer Beratungsangebote zu sensibilisieren und das Dienstleistungsangebot für Menschen mit Behinderungen in der Schweiz zu verbessern.
Studien zeigen, dass Menschen mit Behinderungen überdurchschnittlich häufig von Gewalt betroffen sind. Je nach Lebenssituation und weiteren Merkmalen (u. a. Geschlecht) kann sich diese Betroffenheit zusätzlich verstärken. So erleben Frauen mit Behinderungen gemäss Untersuchungen im Erwachsenenalter zwei- bis dreimal häufiger psychische, körperliche und sexuelle Gewalt als Frauen ohne Behinderungen. Zudem berichten 25 bis 50 Prozent der Frauen mit Behinderungen von sexualisierten Übergriffen in der Kindheit oder Jugend. Gerade deshalb ist es von zentraler Bedeutung, dass Hilfs-, Schutz- und Beratungsangebote für alle Zielgruppen ohne Einschränkungen erreichbar sind.
Der Online-Selbsttest für Beratungsstellen wurde in Umsetzung des Postulats 20.3886 Roth Franziska «Gewalt an Menschen mit Behinderungen» und des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention entwickelt. Der Test steht in der Startphase auf Deutsch und Französisch zur Verfügung. Die italienische Version folgt im Herbst 2026.