Ukraine: Der Bundesrat setzt das 20. Sanktionspaket gemäss bisheriger Praxis um
Bern, 19.08.2026 — Der Bundesrat hat am 19. August 2026 beschlossen, sich den weiteren Massnahmen des 20. Sanktionspakets der Europäischen Union (EU) gegenüber Russland gemäss bisheriger Praxis anzuschliessen. Die neuen Massnahmen treten am 20. August 2026 in Kraft. Bereits am 22. Mai 2026 hatte die Schweiz 115 natürliche Personen und Organisation in die Schweizer Sanktionsliste aufgenommen.
Als Reaktion auf den anhaltenden Krieg Russlands gegen die Ukraine hatte die EU am 23. April 2026 im Rahmen ihres 20. Sanktionspakets neue Massnahmen gegenüber Russland erlassen. Diese zielen unter anderem darauf ab, den russischen Energiesektor weiter zu schwächen sowie Umgehungsgeschäfte zu verhindern.
Am 22. Mai 2026 nahm das WBF bereits die Sanktionierung von 115 weiteren natürlichen Personen und Organisation durch die Schweiz vor (Ukraine: Die Schweiz weitet ihre Sanktionslisten aus ). Derzeit unterstehen in der Schweiz rund 2’790 natürliche Personen, Unternehmen und Organisationen der Vermögenssperre im Zusammenhang mit Russlands Krieg gegen die Ukraine.
Massnahmen im Energiebereich
Im Energiebereich hat der Bundesrat neue Dienstleistungsverbote betreffend Flüssigerdgastanker, Eisbrecher und in Russland ansässige Flüssigerdgasterminals erlassen. Zudem ist der Verkauf von Tankschiffen nach Russland neu verboten. Ebenso müssen Tankschiffsverkaufsvereinbarungen nach Drittstaaten neu eine vertragliche Klausel enthalten, welche die Weitergabe nach Russland untersagt.
Massnahmen im Handelsbereich
Die Schweiz aktiviert, analog zur EU, erstmals das sogenannte Anti-Circumvention-Tool. Dieses zielt darauf ab, die Umgehung bestehender Sanktionen über Drittstaaten wirksam zu unterbinden. Konkret führt die Massnahme dazu, dass die Ausfuhr bestimmter sensibler Güter nach Kirgisistan neu untersagt ist.
Zudem hat der Bundesrat beschlossen, das bestehende Ausfuhrverbot für Güter zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands sowie für Güter zur Stärkung der russischen Industrie zu erweitern. Schliesslich werden weitere Beschränkungen für die Einfuhr von wirtschaftlich bedeutenden Gütern, die Russland erhebliche Einnahmen bringen, eingeführt.
Massnahmen im Finanzbereich
Im Finanzbereich verbietet der Bundesrat neu die Verwendung von russischen Plattformen für die Übertragung und den Austausch von Kryptowerten. Mit der Massnahme soll verhindert werden, dass Russland alternative Zahlungsmittel zur Umgehung von Sanktionen nutzen kann. Im gleichen Sinne wird die Unterstützung für die Entwicklung bestimmter russischer Kryptowerte wie dem digitalen Rubel untersagt.
Weitere Massnahmen
Der Bundesrat hat weitere Massnahmen beschlossen zum Schutz von Schweizer Unternehmen, insbesondere zum Schutz ihrer Rechte des geistigen Eigentums oder zu ihrem Schutz vor missbräuchlichen russischen Gerichtsurteilen. Zudem wurde das bestehende Verbot über die Annahme von Zuwendungen der russischen Regierung auf Unternehmen im Forschungs- und Innovationsbereich sowie Forschungs- und Bildungsinstitutionen ausgeweitet.
AS 2026 424 - Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine | Fedlex
Rückfragen Unternehmen:
sanctions@seco.admin.ch
058 464 08 12