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MedienmitteilungVeröffentlicht am 4. November 2026

IV-Integrationsreform: berufliche Integration stärken und finanzielle Situation stabilisieren

Bern, 04.11.2026 — Mit der Integrationsreform der IV verfolgt der Bundesrat zwei Ziele: Er will die berufliche Eingliederung stärken und die IV finanziell stabilisieren. Um insbesondere den Anstieg von Neurenten bei jungen Menschen mit psychischen Erkrankungen zu bremsen, sieht die Reform unter anderem eine neue Integrationsleistung vor. Zur finanziellen Stabilisierung sind Einsparungen und zusätzliche befristete Einnahmen vorgesehen. Da dies zur nachhaltigen Sanierung der IV nicht ausreicht, sollen die Versichertenbeiträge um 0,2 Prozentpunkte erhöht werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. November 2026 die Vernehmlassung zur Integrationsreform gestartet.

Die IV steht vor grossen Herausforderungen. Die Zahl der Personen, die neu eine IV-Rente beziehen, ist in den letzten Jahren in allen Altersgruppen gestiegen. Besonders problematisch ist der Neurentenanstieg bei den 18- bis 24-Jährigen. Für die meisten von ihnen ist die Rückkehr ins Erwerbsleben oder ein späterer Berufseinstieg nur schwer möglich. Sie sind deshalb sehr lange auf eine IV-Rente angewiesen. Grund für die Zunahme bei den jungen Erwachsenen sind vor allem psychische Erkrankungen. Diese Entwicklung lässt sich auch in anderen Ländern beobachten. Mit der Integrationsreform will der Bundesrat die berufliche Eingliederung stärken, insbesondere für junge Menschen, und ihren vorzeitigen Eintritt ins Rentensystem möglichst vermeiden.

Gleichzeitig will der Bundesrat die Finanzen der IV rasch stabilisieren. Ihre finanzielle Situation ist kritisch. Die IV ist seit Anfang der 90er Jahre strukturell defizitär und ihre finanzielle Lage verschlechtert sich aufgrund des Anstiegs an Neurenten rasch. 2025 betrug ihr Umlagedefizit über 200 Millionen Franken. Bis 2030 dürfte das jährliche Defizit gemäss dem Referenzszenario auf über 600 Millionen Franken steigen. Hinzu kommen die rund 200 Millionen Franken Zinsen, welche die IV für ihre Schulden bei der AHV jährlich entrichten muss. Diese Defizite führen dazu, dass sich der Ausgleichsfonds der IV rasch leert. Der Bestand der flüssigen Mittel und der Anlagen liegt derzeit bei lediglich 33 Prozent einer Jahresausgabe. Gesetzlich vorgegebenen sind 50 Prozent. Ohne Gegenmassnahmen wäre das Vermögen der IV voraussichtlich im Jahr 2031 vollständig aufgebraucht.

Berufliche Integration von jungen Menschen stärken

Als zentrale Massnahme will der Bundesrat eine Integrationsleistung einführen. Diese richtet sich an 18 bis 24-Jährige, die gesundheitlich nicht in der Lage sind, an Massnahmen der IV zur beruflichen Eingliederung teilzunehmen, die aber über ein Eingliederungspotenzial verfügen. Nach groben Schätzungen betrifft dies rund 1000 Personen, was rund einem Drittel der Neurenten dieser Alterskategorie entspricht. Ziel ist es, die jungen Erwachsenen über einen längeren Zeitraum eng zu beraten und zu begleiten, damit sie die krankheitsbedingten Herausforderungen besser meistern und schrittweise an den beruflichen Eingliederungsprozess herangeführt werden können. Dadurch sollen ihre Chancen auf ein Leben ohne IV-Rente verbessert werden. Die Integrationsleistung besteht aus einer monatlichen Integrationsentschädigung von rund 1000 Franken und einer individuellen, regelmässigen Integrationsberatung durch die IV-Stelle. Auch das Umfeld der betroffenen Person wird miteinbezogen.

Stärkung der Fallführung und des interdisziplinären Abklärungsverfahrens

Die Neurenten haben in allen Altersklassen zugenommen. Deshalb enthält die Integrationsreform auch Massnahmen zur beruflichen Integration, die sich an alle Altersgruppen richten. Als zentrale Massnahme soll die Fallführung als Aufgabe der IV-Stellen verbindlich im Gesetz verankert werden. Die versicherte Person wird durch den gesamten IV-Prozess von den Eingliederungsmassnahmen bis zur Rentenprüfung hinweg begleitet und an schwierigen Übergängen unterstützt, etwa von der Schule in den Beruf. Gleichzeitig soll die interdisziplinäre Zusammenarbeit aller Akteure noch enger werden. Schliesslich soll die Rolle der Regionalen Ärztlichen Dienste (RAD) gestärkt werden, indem diese unter anderem vermehrt selber Untersuchungen durchführen. Dadurch kann auch die Zahl der externen Gutachten reduziert werden.

Besserer Zugang zu Aus- und Weiterbildungen und Ersatz problematischer Ausdrücke

Die Reform sieht ausserdem vor, den Zugang zu Aus- und Weiterbildungen zu verbessern. Junge Menschen, Geringqualifizierte und Personen mit tiefem Einkommen erfüllen derzeit die Kriterien für eine Umschulung häufig nicht. Sie sollen künftig besser unterstützt werden. Gleichzeitig sollen Aus- und Weiterbildungen noch stärker auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes ausgerichtet werden, um die Chancen auf eine nachhaltige Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Die Reform schlägt zudem vor, im Gesetz über die Invalidenversicherung (IVG) einzelne Ausdrücke zu ersetzen, die von Betroffenen als herabsetzend und veraltet wahrgenommen werden. Ersetz werden sollen etwa alle Formulierungen, welche den Ausdruck «der Invalide» oder «die Invalide» enthalten.

Kürzung der Ausgaben

Um die IV finanziell zu stabilisieren, hat der Bundesrat das EDI im Februar 2026 damit beauftragt, alle möglichen Massnahmen zu prüfen, damit eine Zusatzfinanzierung für die IV nicht notwendig wird. Der Bundesrat schlägt nun verschiedene Massnahmen zur Kürzung der Ausgaben vor. So sollen die IV-Stellen durch organisatorische Massnahmen dazu beitragen, die IV finanziell zu entlasten. Zudem soll die Schwelle für den Anspruch auf eine ganze IV-Rente von einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent auf 80 Prozent erhöht werden. Auch soll das Taggeld für Personen ohne Unterhaltspflicht analog zur Arbeitslosenversicherung reduziert werden. Insgesamt können damit die Ausgaben der IV im Jahr 2030 um schätzungsweise 150 Millionen Franken gesenkt werden. Diese Einsparungen steigen in der Folge an und betragen 2040 schätzungsweise rund 400 Millionen Franken.

Zusätzliche befristete Einnahmen

Für eine nachhaltige Stabilisierung und die Sicherstellung der nötigen Liquidität reichen die Einsparungen jedoch nicht aus. Deshalb sind auch zusätzliche befristete und unbefristete Einnahmen geplant. Für die Zeit von 2030 bis 2039 soll der Beitragssatz der IV um 0,05 Prozentpunkte erhöht werden. Weil gleichzeitig der Beitragssatz der EO im gleichen Umfang gesenkt würde, bliebe der Beitragssatz an AHV, IV und EO insgesamt unverändert und die Versicherten und Arbeitgebenden würden dadurch nicht zusätzlich belastet.

Im selben Zeitraum sollen zudem Zusatzbeiträge von zusätzlich 0,6 Prozentpunkten für Einkommen ab 181’440 Franken erhoben werden, also ab dem Sechsfachen der jährlichen Maximalrente. Dieser zusätzliche Versichertenbeitrag würde nur auf dem Einkommensteil über dieser Schwelle erhoben und wie üblich hälftig auf die Versicherten und die Arbeitgeber verteilt. Diese befristeten zusätzlichen Einnahmen belaufen sich auf schätzungsweise rund 530 Millionen Franken pro Jahr.

Strukturelles Defizit durch zusätzliche unbefristete Einnahmen beheben

Um das strukturelle Defizit der IV zu beheben, sieht der Bundesrat schliesslich unbefristete Einnahmen vor. Erstens soll ab 2030 die Spielbankenabgabe nicht mehr wie bisher nur der AHV, sondern auch der IV zufliessen, und zwar anteilsmässig gemäss den Ausgaben der beiden Versicherungen. Das würde der IV jährlich rund 60 Millionen Franken zusätzlich einbringen. Zweitens sollen die Versichertenbeiträge um 0,2 Prozentpunkte (je 0,1 Prozentpunkte für Versicherte und Arbeitgeber) erhöht werden. Dies würde im Jahr 2030 zu Mehreinnahmen von rund 980 Millionen Franken führen. In Kombination mit den übrigen Massnahmen könnte die Liquidität der IV so sichergestellt und der Bestand an flüssigen Mitteln und Anlagen bis im Jahr 2036 wieder die gesetzlich vorgegebenen 50 Prozent einer Jahresausgabe erreichen.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 4. Februar 2027.

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