Handelsabkommen: Bundesrat will Landwirtschaft gezielt unterstützen
Bern, 20.05.2026 — Der Bundesrat will die Landwirtschaft bei der Anpassung an neue Marktbedingungen im Zuge der Diversifizierung des Schweizer Aussenhandels unterstützen. Er hat deshalb am 20. Mai 2026 Begleitmassnahmen beschlossen. Im Zentrum steht ein zeitlich begrenztes Zusatzangebot für Investitionskredite. Die zusätzlichen Mittel sollen ab dem Budget 2028 eingestellt werden.
Die Schweiz verfolgt seit Jahren eine aktive Handelspolitik. In diesen Verhandlungen gehören Konzessionen im Agrarbereich oft dazu. Die Schweizer Landwirtschaft muss ihre Produktion an sich ändernde Marktverhältnisse anpassen, um nachhaltig wettbewerbsfähig zu bleiben. Der Bundesrat hat deshalb am 20. Mai 2026 entschieden, die Landwirtschaft gezielt mit Begleitmassnahmen zur Aussenhandelspolitik zu unterstützen.
Im Zentrum steht ein zeitlich begrenztes Zusatzangebot für Investitionskredite. Zwischen 2028 und 2031 soll das Umlaufvermögen für zinslose Darlehen um insgesamt 150 Millionen Franken erhöht werden. Diese fördern wichtige Investitionen auf landwirtschaftlichen Betrieben sowie in landwirtschaftliche Infrastrukturen. Daneben sollen für Exportinitiativen während acht Jahren jährlich eine Million Franken zur Verfügung gestellt werden. Diese Mehrausgaben sollen durch entsprechende Mehrerträge durch die Versteigerung von Importkontingenten gegenfinanziert werden. Eine entsprechende Verordnungsänderung wird das WBF bis Ende Oktober 2027 vorbereiten.
Mit diesen Massnahmen erhöht der Bundesrat die Anpassungsfähigkeit der Landwirtschaft an veränderte Marktbedingungen. Die zusätzlichen Mittel sollen ab dem Budget 2028 eingestellt werden.