Internationaler Parallelaudit der Einhaltung der Basler Konvention mit Schwerpunkt Elektro- und Elektronikschrott
Bern, 08.06.2026 — Das Basler Übereinkommen im Bereich Elektro- und Elektronikabfälle (E-Schrott) regelt den Import und Export von gefährlichen Abfällen sowie deren umweltgerechte Entsorgung. Im Rahmen eines internationalen Parallelaudits mit den Rechnungshöfen von Deutschland und Österreich prüfte die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) die Umsetzung in der Schweiz. Die Situation in Deutschland und Österreich beurteilen die drei Finanzkontrollbehörden voraussichtlich Ende 2026 in einem gemeinsamen Bericht.