Personenfreizügigkeit: Zuwanderung folgt der Arbeitskräftenachfrage
Bern, 25.06.2026 — Die Zuwanderung im Rahmen der Personenfreizügigkeit ist eng an den Bedarf des Schweizer Arbeitsmarktes gekoppelt. In den vergangenen Jahren war sie zur Deckung der Arbeitskräftenachfrage in vielen Wirtschaftszweigen wichtig. Im Kontext fortschreitender demografischer Alterung stützte die Arbeitskräftezuwanderung das Wirtschaftswachstum - und die AHV. Dies zeigt der 22. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen.
Besonders hoch war die Nachfrage nach ausländischen Arbeitskräften in den vergangenen Jahren in den wissensintensiven Zweigen des Dienstleistungssektors. In diesen Bereichen wurden zahlreiche neue Stellen geschaffen, wovon auch Schweizerinnen und Schweizer profitierten. Im Gesundheits- und Sozialwesen stieg die Anzahl der Arbeitskräfte aus der EU/EFTA zwischen 2010 und 2025 um 90 000, diejenige von Schweizerinnen und Schweizern um 162 000 Personen. Stark vertreten sind Arbeitskräfte aus der EU/EFTA aber auch in Tätigkeiten im Saisongewerbe, wo die Beschäftigungsstabilität gering und die Arbeitsbedingungen oftmals fordernd sind. Im Gastgewerbe waren im Jahr 2025 42 Prozent der Arbeitskräfte EU/EFTA-Staatsangehörige, im Baugewerbe 34 Prozent. Offene Stellen lassen sich hier häufig nicht durch inländische Erwerbspersonen besetzen.
In besonderem Masse auf den Zugang zu ausländischen Arbeitskräften angewiesen ist ausserdem die produzierende Industrie. Trotz hartem Umfeld hält sich die Anzahl der Beschäftigten in diesem Bereich der Wirtschaft seit zwanzig Jahren konstant. 50 Prozent der Arbeitskräfte in der Chemie- und Pharmaindustrie stammen aus dem EU/EFTA-Raum, in der Uhrenindustrie sind es 42 Prozent.
Hohe Erwerbsbeteiligung von EU/EFTA-Zugewanderten wie Schweizerinnen und Schweizern
Zugewanderte aus der EU/EFTA im Alter zwischen 15 und 64 Jahren sind häufiger erwerbsaktiv als Schweizerinnen und Schweizer. Ihre Erwerbsquote lag im Jahr 2025 bei 87.3 Prozent (Männer: 90.1%, Frauen: 83.6%), gegenüber 84.8 Prozent für Schweizerinnen und Schweizer (Männer: 87.1%, Frauen: 82.5%). Dabei sind Arbeitskräfte aus der EU/EFTA ausserdem im Durchschnitt in höheren Beschäftigungsgraden tätig: Ihr durchschnittliches Erwerbspensum lag 2025 bei 89 Prozent, gegenüber 81 Prozent für Schweizerinnen und Schweizer.
Insgesamt ist die Erwerbsbeteiligung, insbesondere diejenige der Frauen, in den vergangenen Jahren weiter angestiegen. Die hohe Zuwanderung in den Arbeitsmarkt stand einer besseren Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials somit nicht im Wege. Auch ein Anstieg der strukturellen Arbeitslosigkeit blieb aus: Von konjunkturellen Einflüssen abgesehen sind weder die Einheimischen noch die Zugewanderten selbst heute häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen als vor 15 Jahren. Dies spricht grundsätzlich dafür, dass die Freizügigkeitszuwanderung die inländische Erwerbsbevölkerung gut ergänzt hat.
Weniger Schweizerinnen und Schweizer im Erwerbsalter
Der hohe Arbeitseinsatz trug dazu bei, die negativen Auswirkungen des demografischen Wandels auf Wachstum und Wohlstandsentwicklung abzufedern. So liess sich das gesamtwirtschaftlich geleistete Arbeitsvolumen gemessen in Arbeitsstunden zwischen 2010 und 2025 um durchschnittlich 0.8 Prozent pro Jahr steigern. Dieser Zuwachs ging ausschliesslich auf die Zuwanderung zurück, weil sich die Anzahl der Schweizerinnen und Schweizer im Erwerbsalter rückläufig entwickelte. Die Schweizer Wirtschaft erzielte so über die vergangenen 15 Jahre ein Wachstum des realen BIP um 1.8 Prozent pro Jahr. Bei einem jährlichen Bevölkerungszuwachs um 1.0 Prozent resultierte ein Wachstum des BIP pro Kopf um 0.8 Prozent pro Jahr.
Arbeitsmarktnahe Zuwanderung kommt auch den Sozialwerken zugute
Die Zuwanderung aus dem EU/EFTA-Raum erwies sich auch als Stütze für die AHV, deren Ausgaben aufgrund der demografischen Alterung in den vergangenen Jahren stark gewachsen sind. EU/EFTA-Staatsangehörige leisten 28 Prozent der Lohnbeiträge an AHV und IV, beziehen aber nur 15 Prozent der ausgerichteten Renten. Da sie häufig vor Erreichen des Pensionsalters wieder auswandern, ist ihr Anteil an den ausbezahlten Ergänzungsleistungen mit 11 Prozent noch geringer. Aufgrund ihres erhöhten Arbeitslosenrisikos leisten sie hingegen weniger an Beiträgen an die Arbeitslosenversicherung als sie an Arbeitslosenentschädigung beziehen. Ihre Sozialhilfequote lag 2024 bei 2.3 Prozent und damit geringfügig höher als für Schweizerinnen und Schweizern (1.8 Prozent).