Kommunikationsplattformen: Bundesrat will Jugendschutz ausbauen
Bern, 14.10.2026 — An seiner Sitzung vom 14. Oktober 2026 nahm der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung des Gesetzes über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen zur Kenntnis und beauftragte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), bis Ende Juni 2027 eine Botschaft auszuarbeiten. Der Vorentwurf soll mit Jugendschutzmassnahmen ergänzt werden. Zudem soll das Meldeverfahren auf alle mutmasslich rechtswidrigen Inhalte ausgedehnt werden.
Die Vorlage des Bundesrats zum Vorentwurf eines Bundesgesetzes über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) fand breite Unterstützung. Eine Mehrheit der in der Bundesversammlung vertretenen Parteien, der Kantone sowie der gesamtschweizerischen Dachverbände und Organisationen äusserten sich zustimmend.
Die Ziele der Plattformregulierung
Die Bevölkerung informiert sich immer stärker über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen wie Google, Facebook und YouTube und bildet sich so ihre Meinung. Die Plattformen beeinflussen damit vermehrt die öffentliche Debatte. Mit dem neuen KomPG sollen die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer gestärkt und die Anbieterinnen von Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen zu mehr Transparenz verpflichtet werden.
Das Gesetz soll für sehr grosse Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen gelten, dazu gehören auch KI-Suchmaschinen. Die Vorlage soll jedoch nicht auf kleinere Dienste ausgeweitet werden. Anbieterinnen von Kommunikationsplattformen sollen dazu verpflichtet werden, Nutzerinnen und Nutzern ein Verfahren zur Verfügung zu stellen, mit dem sie alle mutmasslich rechtswidrigen Inhalte unkompliziert melden können.
Neue Massnahmen zum Online-Jugendschutz
Der Bundesrat hält damit an der Vernehmlassungsvorlage fest, hat aber beschlossen, den Online-Jugendschutz deutlich auszubauen. So will er eine Risikobewertung und -minderung einführen. Die sehr grossen Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen sollen analysieren müssen, inwiefern ihre Dienste Risiken für Minderjährige schaffen oder verstärken. Ausserdem müssen sie Massnahmen ergreifen, um diese Risiken zu reduzieren. So sollen Minderjährige die grossen Dienste sicherer nutzen können und es soll damit ihrem Recht auf Teilhabe am öffentlichen Diskurs Rechnung getragen werden. Zudem soll den Anbieterinnen untersagt werden, Minderjährigen Werbung auf Grundlage von Profiling auszuspielen, also aufgrund der Analyse ihres Online-Verhaltens und ihrer persönlichen Merkmale. Der Bundesrat entscheidet gestützt auf den Bericht zu den Postulaten 24.4480 Vara und 24.4592 Graf, ob und welche zusätzlichen Massnahmen im Bereich Jugendschutz in den rechtlichen Grundlagen zu verankern sind.
Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, auf Basis der Vernehmlassungsergebnisse bis im Juni 2027 eine Botschaft auszuarbeiten. Das UVEK bezieht das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) bzw. das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) in die Ausarbeitung der Jugendschutzbestimmungen ein.
Beilage
Links
Unterlagen und Stellungnahmen der Vernehmlassung
Neues Gesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen: Start der Vernehmlassung (Medienmitteilung vom 29. Oktober 2025)
Intermediäre und Kommunikationsplattformen Auswirkungen auf die öffentliche Kommunikation und Ansätze einer Governance