Iran-Krieg, ICE und Bundesrat Cassis – UBI weist drei Popularbeschwerden ab
Bern, 07.09.2026 — Die UBI wies an den öffentlichen Beratungen vom vergangenen Donnerstag und Freitag drei Popularbeschwerden gegen Publikationen von Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) ab. Sie bewertete einen Beitrag von «SRF Kids News» über die Einwanderungs- und Zollbehörde der Vereinigten Staaten (ICE) sowie ein Live-Ticker zum Iran-Krieg als rundfunkrechtskonform. Darüber hinaus stützte sie auch den Entscheid von SRF, in der «Tagesschau»-Hauptausgabe vom 3. Februar 2026 nicht über die gleichentags beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) eingereichte Anzeige gegen Bundesrat Ignazio Cassis zu berichten.
Am 12. Februar 2026 strahlte Fernsehen SRF in der Sendung «SRF Kids News» einen kurzen Bericht zu ICE aus. Ein Popularbeschwerdeführer rügte, dass in diesem Beitrag Einzelfälle verallgemeinert und entscheidende Einordnungen nicht vorgenommen würden. Dadurch werde das Thema einseitig, unvollständig und verzerrt dargestellt, was eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots mit sich bringe. Zudem schüre die gewählte Darstellung beim jungen Zielpublikum Ängste, was auch gegen die gesetzliche Vorschrift des Jugendschutzes verstosse. Die UBI wies diese Beschwerde einstimmig ab. Sie erkannte in der beanstandeten Sendung weder inhaltliche Fehler, noch empfand sie die gewählte Darstellung – mit Bildmaterial ohne Ton, ohne explizite Gewaltdarstellungen und mit zurückhaltenden Animationen – als Gefahr für den Jugendschutz (b.1098).
Ebenfalls einstimmig abgewiesen wurde eine weitere Popularbeschwerde betreffend «Tagesschau»-Hauptausgabe vom 3. Februar 2026. Fernsehen SRF strahlte in dieser Ausgabe Beiträge zu Themen wie der Jahres-Medienkonferenz von «Economiesuisse», dem Krieg in der Ukraine oder einer Ausstellung für Videokunst aus. Nicht berichtet hingegen wurde über eine Strafanzeige gegen Bundesrat Ignazio Cassis, welche gleichentags beim IStGH eingereicht worden war. Ein Popularbeschwerdeführer rügte, es sei unverständlich, dass eine Anzeige gegen ein Regierungsmitglied in der wichtigsten Deutschschweizer Nachrichtensendung nicht zur Sprache komme. Zur Begründung der Abweisung führte die UBI insbesondere an, dass die SRG in verschiedenen Sendegefässen und auf mehreren Kanälen über die genannte Anzeige berichtet habe. Das einschlägige Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) sieht indes keine Möglichkeit vor, nach der ein Beschwerdeführer von der Veranstalterin verlangen kann, dass ein bestimmtes Thema in einem bestimmten Sendegefäss zu einem bestimmten Zeitpunkt behandelt werden muss. Einem solchen Vorgehen steht die Programmautonomie – als Teilaspekt der Medienfreiheit – entgegen (b.1099).
Zuletzt hat die UBI eine weitere Popularbeschwerde abgewiesen, welche sich an der Live-Ticker-Berichterstattung auf der Website von SRF zum Krieg im Iran störte. Der Popularbeschwerdeführer machte geltend, dass auf der im Ticker verwendeten Übersichtskarte die Angriffe von USA und Israel ausserhalb des Irans fehlten. Die Karte decke den Konflikt nicht neutral ab, was bei der gewählten Quelle – einem pro-amerikanischen und regierungsnahen ThinkTank – nicht weiter erstaune. Da diese Übersichtskarte als Veranschaulichung des gesamten Tickers diene, liege ein gewichtiger Fehler vor, welcher gegen das Sachgerechtigkeitsgebot verstosse. Die UBI wies auch diese Beschwerde einstimmig ab. Sie hielt fest, dass die Quelle zwar kritisch hinterfragt werden dürfe, diese aber klar und erkenntlich ausgewiesen sei. Zudem stellt die Karte nur ein Element des gesamten Tickers dar, wobei der Text die Angriffe vollständig wiedergibt. Zu beachten ist sodann das besondere Vorwissen einer Leserschaft, die sich für einen Live-Ticker über den Krieg interessiert. Das Sachgerechtigkeitsgebot wurde somit nicht verletzt (b.1101).
Die öffentlichen Beratungen befassten sich zudem mit zwei Beschwerden gegen Sendungen von Radio Télévision Suisse (RTS) und einer Beschwerde gegen eine Sendung von Radiotelevisione svizzera (RSI). Communiqué de presse / Comunicato stampa
Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay präsidiert wird. Sie besteht aus neun nebenamtlich tätigen Mitgliedern und einem vierköpfigen Sekretariat. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG (z.B. Online-Inhalte) Bestimmungen des Radio- und Fernsehrechts verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt. Entscheide der UBI können nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidbegründung beim Bundesgericht angefochten werden.
Hinweis: Die Medienmitteilung dient zur Information der Öffentlichkeit und der Medien über die an den öffentlichen Beratungen ergangenen Beschlüsse. Die verwendeten Formulierungen entsprechen nicht zwingend dem Wortlaut der noch zu redigierenden Begründungen. Massgebend für die Rechtsprechung sind einzig die schriftlichen Entscheidbegründungen, welche die UBI zu gegebener Zeit auf ihrer Website publizieren wird.