Ukraine: Der Bundesrat setzt das 21. Sanktionspaket um
Bern, 04.11.2026 — Der Bundesrat hat am 4. November 2026 beschlossen, sich den Massnahmen des 21. Sanktionspakets der Europäischen Union (EU) gegenüber Russland und Belarus anzuschliessen. Bereits am 3. November hat das WBF die Sanktionslisten betreffend Russland und Belarus ausgeweitet und angepasst. Damit übernimmt die Schweiz die Änderungen, welche die EU im Rahmen des 21. Sanktionspaketes und weiterer Beschlüsse vorgenommen hat. Die Änderungen der Sanktionslisten treten am 4. November um 23:00 Uhr in Kraft, die sektoriellen Massnahmen am 5. November.
Als Reaktion auf den anhaltenden Krieg Russlands gegen die Ukraine hatte die EU am 23. Juli 2026 im Rahmen ihres 21. Sanktionspakets neue Massnahmen gegenüber Russland erlassen. Diese umfassen sowohl neue Listings als auch sektorielle Massnahmen, die auf den russischen Energie- und Finanzsektor abzielen sowie den Rechtsschutz für europäische Personen und Unternehmen stärken. Gleichzeitig hat die EU die Sanktionen gegenüber Belarus erweitert.
Die EU hat zudem am 17. Juli, 7. August und 28. September weitere Listings verabschiedet und am 22. September mehrere Personen und ein Unternehmen von den Sanktionslisten gestrichen.
Ausweitung und Anpassung der Sanktionslisten
Am 3. November 2026 hat das WBF die Übernahme diverser dieser Listings und die Streichung von sechs Personen und einem Unternehmen von der Sanktionsliste im Einklang mit dem betreffenden EU-Beschluss beschlossen.
Neu wurden 254 natürliche Personen, Unternehmen und Organisationen der Vermögenssperre und dem Bereitstellungsverbot unterstellt. Die natürlichen Personen unterliegen zudem einem Ein- und Durchreiseverbot in und durch die Schweiz. Im Handelsbereich wurden 41 Unternehmen, darunter in Drittstaaten, strengeren Exportkontrollmassnahmen unterstellt. Weiter unterstellte die Schweiz verschiedene Unternehmen und Organisationen einem Transaktionsverbot. Darunter befinden sich 33 russische Banken, eine Bank aus einem Drittstaat, 17 Finanzinstitute und Krypto-Dienstleister und 5 Unternehmen aus Drittstaaten sowie vier russische Flughäfen und zwei russische Häfen. Schliesslich wurden 41 weitere Schiffe mit Bezug zur russischen Schattenflotte umfassenden Kauf-, Verkaufs- und Dienstleistungsverboten unterstellt.
Die Schweiz verzichtet aufgrund einer aussenpolitischen und rechtlichen Güterabwägung zurzeit darauf, zwei russische Staatsangehörige in die Sanktionsliste aufzunehmen. Ebenfalls werden vierzehn Unternehmen aus einem Drittstaat zurzeit keinen erhöhten Exportkontrollmassnahmen unterstellt. Operative Massnahmen, die bereits im Rahmen des 20. Sanktionspaketes eingeführt wurden, stellen allerdings sicher, dass keine Umgehung der Handelsbeschränkungen erfolgt.
Massnahmen im Handelsbereich
Im Handelsbereich ergänzt der Bundesrat das bestehende Ausfuhrverbot für Güter zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung des Verteidigungssektors. Die Beschränkungen zielen insbesondere auf die russische Luft- und Raumfahrtindustrie sowie die Drohnenproduktion ab. Zudem werden weitere für Russland wirtschaftlich bedeutende Güter Einfuhrbeschränkungen unterstellt.
Massnahmen im Energiebereich
Im Energiebereich unterstellt der Bundesrat zur Verringerung von Umgehungsrisiken neu den Verkauf oder die anderweitige Übertragung des Eigentums an Flüssigerdgas-Tankschiffen in Drittstaaten einer Meldepflicht. Ebenso weitet er die Massnahmen und Ausnahmen betreffend Flüssigerdgas im Einklang mit den neusten EU-Massnahmen weiter aus. Zudem verlängert der Bundesrat bis zum 31. März 2028 eine bestehende Ausnahme vom Verbot der Beförderung von russischem Rohöl und der Erbringung damit verbundener Dienstleistungen für bestimmte Rohöllieferungen nach Japan.
Massnahmen im Finanzbereich
Im Finanzbereich hat der Bundesrat die Massnahmen gegen Kryptowährungen weiter verschärft. Neu dürfen russische Staatsangehörige und in Russland ansässige Personen nicht mehr Eigentum an Schweizer Unternehmen erwerben, die Dienstleistungen im Kryptobereich erbringen, unabhängig von der Art der angebotenen Dienstleistung.
Weitere Massnahmen
Weitere Massnahmen betreffen unter anderem den verstärkten Schutz von Schweizer Unternehmen und Personen vor missbräuchlichen russischen Gerichtsurteilen und die Verlängerung bestehender Ausnahmen zur geordneten Beendigung von Geschäftstätigkeiten in Russland.
Massnahmen gegenüber Belarus
Die EU hatte am 23. Juli 2026 zusätzlich zum 21. Sanktionspaket gegenüber Russland weitere Massnahmen gegenüber Belarus erlassen. Hintergrund dafür ist die anhaltende Beteiligung von Belarus am Krieg Russlands gegen die Ukraine. Der Bundesrat hat am 4. November 2026 entschieden, sich diesen Massnahmen ebenfalls anzuschliessen.
Die Änderungen der Schweizer Sanktionslisten treten am 4. November um 23:00 Uhr in Kraft. Die sektoriellen Massnahmen treten am 5. November in Kraft.
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