Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Departement des Innern
Bern / Berne / Berna, 28.01.2026 — Anlage von Freizügigkeitsgeldern der Auffangeinrichtung (Änderung des BVG)
Die Auffangeinrichtung berufliche Vorsorge soll für 6 weitere Jahre unverzinslich Freizügigkeitsgelder bis zum Maximalbetrag von 10 Milliarden Franken bei der Bundestresorerie deponieren zu können, sofern ihr Deckungsgrad unter 103 % fällt und der Leitzins der Schweizerischen Nationalbank kleiner oder gleich null Prozent ist.
Datum der Eröffnung: 29. Januar 2026
Vernehmlassungsfrist: 30. März 2026