19. Runde des Menschenrechtsdialogs zwischen der Schweiz und China
Bern, 20.10.2026 — Die Schweiz und China haben am 19. und 20. Oktober 2026 die 19. Runde ihres bilateralen Menschenrechtsdialogs in der Schweiz durchgeführt. Die Delegationen tauschten sich offen und kritisch über die Menschenrechtslage in beiden Ländern und aktuelle internationale Herausforderungen aus. Schwerpunkte bildeten unter anderem der Schutz von Minderheiten und die Auswirkungen künstlicher Intelligenz auf die Menschenrechte.
Der Menschenrechtsdialog fand am 20. Oktober in Bern statt. Die Schweizer Delegation wurde von Dagmar Schmidt Tartagli, stellvertretende Chefin der Abteilung Frieden und Menschenrechte (AFM) im EDA geleitet, die chinesische Delegation von Yuan Yuan, stellvertretender Generaldirektor des Departements für Internationale Organisationen und Konferenzen des chinesischen Aussenministeriums.
Die Delegationen diskutierten bürgerliche und politische sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Weitere Themen waren die Prioritäten in multilateralen Menschenrechtsforen und die Herausforderungen künstlicher Intelligenz, insbesondere hinsichtlich Rechenschaftspflicht, menschlicher Aufsicht und menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht. Zudem tauschten sie sich über die Zusammenarbeit im Bereich des Strafvollzugs aus.
Die Schweiz brachte ihre Besorgnis über die Menschenrechtslage in China zum Ausdruck, insbesondere hinsichtlich der Situation der tibetischen und uigurischen Bevölkerung, der Entwicklungen in Hongkong sowie des neuen Gesetzes zur «Förderung der ethnischen Einheit und des Fortschritts» und dessen möglicher Auswirkungen auf die sprachlichen, kulturellen und religiösen Rechte von Minderheiten. Auch individuelle Menschenrechtsfälle wurden angesprochen.
Besuch im Kanton Freiburg
Im Vorfeld des Dialogs besuchten die Delegationen am 19. Oktober den Kanton Freiburg. Im Austausch mit kantonalen Behörden, der Universität Freiburg und weiteren lokalen Akteuren befassten sie sich mit der schweizerischen Sprachenpolitik, der zweisprachigen Bildung und dem Zusammenleben unterschiedlicher Sprachgemeinschaften.
Menschenrechtsdialog als Instrument der Schweizer Aussenpolitik
Die Schweiz und China führen seit 1991 einen bilateralen Menschenrechtsdialog. Dieser ermöglicht auch bei unterschiedlichen Auffassungen einen direkten und kritischen Austausch. Er ergänzt den multilateralen Einsatz der Schweiz für die universelle Achtung der Menschenrechte und steht im Einklang mit den Leitlinien Menschenrechte 2026–2029.
Follow-up und weitere Zusammenarbeit
Zusätzlich zum Dialog ist ein weiterer Expertenaustausch im Bereich Strafvollzug vorgesehen. Dieser fördert den fachlichen Dialog über Menschenrechtsstandards und gute Praktiken und ergänzt den Menschenrechtsdialog durch praktische Zusammenarbeit und Wissenstransfer zwischen der Schweiz und China.