Holzdeklarationskontrollen 2025: Deutlich bessere Resultate
Bern, 23.03.2026 — Die Anzahl Unternehmen, die Holz und Holzprodukte richtig deklarieren, ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Die Qualität der Holzdeklarationen variiert je nach Branche. Dies zeigt der Rückblick auf die 2025 vom Eidgenössischen Büro für Konsumentenfragen (BFK) durchgeführten Kontrollen.
Das BFK führte im vergangenen Jahr im Rahmen des Vollzugs der Holzdeklarationsverordnung 50 Kontrollen durch. Wie in den Vorjahren lag der Fokus auf Unternehmen, bei denen das Risiko für eine mangelhafte Deklaration als besonders hoch eingeschätzt wurde.
Im Jahr 2025 haben 62 Prozent (Vorjahr: 25,5 %) der kontrollierten Unternehmen alles korrekt deklariert. Bei 30 Prozent (Vorjahr: 23,5 %) waren die Produkte teilweise richtig deklariert, während bei 8 Prozent (Vorjahr: 51 %) kein kontrolliertes Produkt vollständig und korrekt deklariert war. Insgesamt wurden 495 Produkte überprüft (Vorjahr: 1010), davon waren 82 Prozent richtig deklariert (Vorjahr: 39 %).
Betrachtet man die Ergebnisse nach Branchen, sieht die Situation wie folgt aus: Bei den 50 im Jahr 2025 durchgeführten Kontrollen hat sich die Qualität der Deklarationen bei den Baumärkten, den Gartencentren, den Möbelhäusern und beim Versandhandel verbessert. Der Möbelfachhandel hat hingegen schlechter abgeschnitten als im Vorjahr. Diese Resultate sind insgesamt erfreulich, da sich gegenüber dem Vorjahr eine deutliche Verbesserung feststellen lässt.
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat bei rund einem Drittel der Unternehmen, deren Deklarationen vom BFK beanstandet wurden, Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet und gegen die verantwortlichen Personen Bussen verhängt. Bei den übrigen Unternehmen lagen nur geringfügige Verstösse gegen die Deklarationsvorschriften vor. Diese Fälle hat das WBF als besonders leicht beurteilt und keine Sanktionen ergriffen.
Die gute Zusammenarbeit mit den Unternehmen führte dazu, dass diese die fehlerhaften Deklarationen innerhalb der festgesetzten Fristen berichtigt haben. Nach Abschluss der Kontrollen konnten die Konsumentinnen und Konsumenten korrekt über die Holzdeklaration informiert werden. Das BFK musste keine Berichtigungsverfügung erlassen.
Das BFK ruft die Unternehmen weiterhin dazu auf, ihre Bemühungen fortzusetzen und wo nötig zu intensivieren, um eine bessere Einhaltung der Vorschriften für die Deklaration von Holz zu gewährleisten.
Das BFK führt nicht nur Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass das Holz gemäss den Vorschriften deklariert wird. Es berät und unterstützt die Unternehmen auch bei der Umsetzung der Holzdeklaration. Die Beratung durch das BFK hilft, mangelhafte Deklarationen zu vermeiden, sei es bei der Deklaration in den Geschäften oder in den Online-Shops.
Die seit 2012 geltende Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten verlangt, dass die Holzart und die Holzherkunft bei der Abgabe von Holz und Holzprodukten an die Konsumentinnen und Konsumenten deklariert werden. Der Deklarationspflicht unterstellt sind Rund- und Rohholz sowie bestimmte Holzprodukte aus Massivholz, aber auch Brennholz und Holzkohle. Seit dem 1. Januar 2022 dürfen Holz aus illegalem Einschlag sowie daraus hergestellte Holzprodukte auf dem Schweizer Markt nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Die Holzhandelsverordnung (HHV) ist gleichzeitig mit dem revidierten Umweltschutzgesetz (USG) in Kraft getreten. Die HHV verpflichtet alle Marktakteure, ihre Sorgfaltspflicht wahrzunehmen und das Risiko der Inverkehrbringung von illegalem Holz möglichst zu mindern.
Weitere Informationen zur Holzdeklarationspflicht finden Sie auf: