Bundesrat verabschiedet Bericht zur Einführung eines Behindertenausweises in der Schweiz
Bern, 21.10.2026 — Die Europäische Union plant die Einführung eines Europäischen Behindertenausweises bis im Jahr 2028. Ein Postulat verlangte vom Bundesrat, zu prüfen, wie ein solcher Ausweis für Menschen mit Behinderungen auch in der Schweiz eingeführt werden könnte. An seiner Sitzung vom 21. Oktober 2026 hat der Bundesrat den Postulatsbericht verabschiedet. Darin zeigt er drei mögliche Optionen zur Einführung auf.
Der von der Europäischen Union geplante Behindertenausweis soll Menschen mit Behinderungen in der EU grenzübergreifend den Nachweis des Behindertenstatus ermöglichen und damit den Zugang zu Vergünstigungen gewährleisten, etwa im öffentlichen Verkehr, im Tourismus oder bei Veranstaltungen. In der Schweiz gibt es bislang keinen solchen Behindertenausweis. Das Postulat 24.3324 («Wann wird ein fairer Behindertenausweis auch in der Schweiz eingeführt?») verlangte deshalb vom Bundesrat, darzulegen, wie die Schweiz den europäischen Standard umsetzen kann.
Die EU-Richtlinie 2024/2841, in der der europäische Behindertenausweis geregelt ist, ist Bestandteil des Pakets Schweiz-EU (Bilaterale III). Mittels gemeinsamer Erklärung hat sich die Schweiz verpflichtet, diese Richtlinie nach Inkrafttreten des Paktes zu übernehmen. Für die Einführung müsste die Schweiz die nötigen rechtlichen Grundlagen schaffen und definieren, wer berechtigt ist, einen Europäischen Behindertenausweis zu erhalten.
Optionen für eine Umsetzung
Im Bericht, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 21. Oktober 2026 verabschiedet hat, zeigt er drei mögliche Optionen zur Umsetzung auf:
- Option 1 geht von einem breiten Behinderungsbegriff aus, der die Gruppe der Bezugsberechtigten unabhängig von allfälligen Versicherungsleistungen definiert. Diese Option würde voraussichtlich die Schaffung einer neuen Verfassungsgrundlage erfordern.
- Option 2 knüpft den Anspruch auf einen Ausweis an den heutigen IV-Ausweis, sodass lediglich Personen, die eine IV-Rente oder Hilflosenentschädigung erhalten, Anspruch auf einen Europäischen Behindertenausweis hätten. Hier wäre zumindest eine Anpassung auf Gesetzes- und Verordnungsstufe nötig.
- Option 3 knüpft ebenfalls an sozialversicherungsrechtliche Kriterien an, erweitert die Personengruppe jedoch auf Personen, die andere Invaliditätsleistungen beziehen. Eine Anpassung auf Gesetzes- und Verordnungsstufe wäre hierfür voraussichtlich notwendig.
Die Optionen tragen der Zielsetzung der EU-Richtlinie in unterschiedlichen Ausmass Rechnung und unterscheiden sich insbesondere bezüglich der Zahl an potenziell Bezugsberechtigten. Diese variiert zwischen rund 337'000 Personen (Option 2) und 550'000 bis 800'000 Personen (Optionen 1 und 3). Der Bericht nimmt zudem eine grobe Schätzung der Kosten für die Umsetzung vor. Je nach Option ist von einem geschätzten Initialaufwand von 5 Millionen Franken und jährlichen Kosten von bis zu 500'000 Franken auszugehen.
Da ein parlamentarischer Entscheid über das Paket Schweiz-EU im Moment noch aussteht, wird der Bundesrat voraussichtlich bis Mitte 2028 über das weitere Vorgehen entscheiden. Das Eidgenössische Departement des Innern wird bis dahin die vorliegenden Optionen weiter vertiefen.
24.3324 | Wann wird ein fairer Behindertenausweis auch in der Schweiz eingeführt? | Geschäft | Das Schweizer Parlament
Richtlinie - EU - 2024/2841 - EN - EUR-Lex
Paket Schweiz–EU (Bilaterale III)