Revision des Nachrichtendienstgesetzes: Bundesrat stärkt Früherkennung und Abwehr von Bedrohungen
Bern, 28.01.2026 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Januar 2026 die Botschaft zum Grundpaket der Revision des Nachrichtendienstgesetzes (NDG) verabschiedet und ans Parlament überwiesen. Damit verbessert der Bundesrat insbesondere die Früherkennung und Abwehr von Bedrohungen durch Terrorismus, gewalttätigen Extremismus, Spionage und Cyberangriffe. Gleichzeitig stärkt die Revision die unabhängige Aufsicht über den Nachrichtendienst des Bundes (NDB).
Die Bedrohungslage hat sich weltweit stark verschärft – auch für die Schweiz. Seit 2020 haben sich die Bedrohungen, die der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) priorisiert bearbeitet, vervielfacht. Dazu zählen unter anderem Terrorismus, gewalttätiger Extremismus, Spionage, Cyberangriffe, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und Angriffe auf kritische Infrastrukturen.
Die Revision des NDG steht im Einklang mit der sicherheitspolitischen Strategie des Bundesrates. Dieser hat im Dezember 2025 die Vernehmlassung zur Strategie eröffnet und die Departemente beauftragt, mit der Umsetzung zu beginnen. Zudem setzt der Bundesrat mit der Revision Anforderungen um, die das Parlament und seine Kommissionen seit der Einführung des NDG 2017 formuliert haben.
Die NDG-Revision erfolgt in mehreren Teilen. Erstens sieht das vorliegende Grundpaket unter anderem Änderungen der Bestimmungen zu Beschaffungsmassnahmen, Datenhaltung und Aufsicht vor. Zweitens wird ein Zusatzpaket primär Massnahmen gegen Cyberbedrohungen umfassen; die Vernehmlassung dazu ist für Mitte 2026 geplant. Drittens werden die Anforderungen an die Funk- und Kabelaufklärung umgesetzt, die sich mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von November 2025 ergeben haben. Dies erfolgt separat, um eine sorgfältige Integration in das NDG zu ermöglichen und um die laufenden Pakete nicht zu verzögern. Falls sich im Laufe des Revisionsprozesses Möglichkeiten einer beschleunigten Umsetzung der Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts ergeben, wird der NDB diese entsprechend nutzen.
Das vorliegende Grundpaket sieht drei Schwerpunkte vor:
Früherkennung und Bekämpfung schwerer Bedrohungen
Der NDB hat den Auftrag, Bedrohungen der inneren oder äusseren Sicherheit frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Damit er diesen Auftrag auch in der verschärften Bedrohungslage umsetzen kann, erweitert der Bundesrat den Auftrag auf den gesamten Cyberraum und passt die Instrumente des NDB an.
Bei schweren Bedrohungen durch gewalttätigen Extremismus sollen künftig dieselben genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen (GEBM) eingesetzt werden können wie heute beispielsweise bei Terrorismus. Neu soll der NDB bei schweren Bedrohungen – etwa Terrorismusfinanzierung oder Spionage – auch Daten bei Finanzintermediären (Banken und andere Finanzdienstleister) erheben können. Zudem soll das Bundesamt für Polizei fedpol künftig Ausreisebeschränkungen auch gegen gewalttätige Extremisten verfügen können.
Die Massnahmen richten sich gegen schwere Bedrohungen der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz. Alle GEBM sind befristet und an strenge Vorgaben gebunden. Das Bundesverwaltungsgericht muss jede Massnahme prüfen und genehmigen. Genehmigt es die Massnahme, bedarf es zusätzlich der politischen Freigabe durch den Chef VBS.
Aufgrund der Kritik in der Vernehmlassung verzichtet der Bundesrat auf den Vorschlag, die Überwachung von Personen mit Berufsgeheimnis als Drittpersonen unter bestimmten Einschränkungen zu ermöglichen – etwa Anwälte oder Ärzte und deren Hilfspersonen.
Präzisierung der Kabelaufklärung und Stärkung der unabhängigen Aufsicht
Die Kabelaufklärung dient der Überwachung des grenzüberschreitenden Datenverkehrs zur Erkennung sicherheitspolitisch bedeutsamer Vorgänge im Ausland. Hier wird klargestellt, dass von der Kabelaufklärung nicht nur Schweizer Staatsangehörige, sondern alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz ausgenommen sind. Dies entspricht schon der geltenden Praxis. Weiter soll die Frist für Verlängerungen der Aufklärungsaufträge auf sechs Monate ausgedehnt werden, was dem strategischen Charakter dieser Beschaffungsmassnahme Rechnung trägt und das Bundesverwaltungsgericht entlastet.
Im Gegenzug wird die unabhängige Aufsicht gestärkt, insbesondere bei der Funk- und Kabelaufklärung. Die Aufgaben der bisherigen im Nebenamt tätigen Kontrollinstanz für die Funk- und Kabelaufklärung (UKI) werden von der vollamtlich tätigen, unabhängigen Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (AB-ND) übernommen. Damit wird die Aufsichtskompetenz in einer Behörde gebündelt. Die AB-ND soll zudem erweiterte Kompetenzen erhalten: Sie kann neu mit ausländischen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten, kantonale Behörden direkt über ihre Empfehlungen informieren und ihr Budget direkt beim Parlament beantragen.
Umfassende Neuregelung der Datenbearbeitungen und Anpassungen beim Datenschutz
Die Datenbearbeitung des NDB wird technologieneutral und umfassend geregelt und an das 2023 in Kraft getretene Datenschutzgesetz angepasst. Gleichzeitig wird das Auskunftsrecht vereinfacht und ebenfalls an das neue Datenschutzgesetz angepasst. Zusätzlich wird ein im heutigen Nachrichtendienstgesetz nicht vorgesehenes Rechtsmittel eingeführt, das die auskunftsgesuchstellende Person dazu berechtigt, die sie betreffende Datenbearbeitung und den sich auf das Nachrichtendienstgesetz stützenden Aufschub der Auskunft durch das Bundesverwaltungsgericht überprüfen zu lassen.