Zum Hauptinhalt springen

FremdmitteilungVeröffentlicht am 20. Oktober 2026

SECO: Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo

Bern, 20.10.2026 — Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat am 19. Oktober 2026 Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo geändert. Dabei wurden drei natürliche Personen und eine Organisation aus Anhang 2 gestrichen, da sie bereits in Anhang 1 aufgeführt sind. Die Massnahmen treten am 20. Oktober 2026 um 23 Uhr in Kraft.