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MedienmitteilungVeröffentlicht am 26. März 2026

Bundesrat nimmt Berichterstattung über die Zielerreichung der RUAG MRO im Jahr 2025 zur Kenntnis

Bern, 26.03.2026 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. März 2026 von der Berichterstattung des Verwaltungsrates der RUAG MRO Holding AG (RUAG MRO) über die Zielerreichung im Geschäftsjahr 2025 Kenntnis genommen. Die vom Bundesrat festgelegten strategischen Ziele wurden teilweise erreicht. In der Strategieperiode 2024-2027 liegt der Fokus für die RUAG MRO weiterhin auf der Konsolidierung des Konzerns und der Weiterentwicklung der Geschäftstätigkeit mit der Armee.

Der Bundesrat erwartet weiterhin, dass die RUAG MRO die Armee bei der Instandhaltung der rund 130 Systeme unterstützt und wenn immer möglich die Rolle des Materialkompetenzzentrums für neue Systeme übernimmt. Die sicherheitspolitische Lage in Europa verdeutlicht, dass die RUAG MRO als industrielle Hauptpartnerin der Schweizer Armee einen wesentlichen Beitrag zur Durchhaltefähigkeit der Armee leisten muss.

Finanzielle Ziele wurden erstmals seit 2022 erfüllt

RUAG MRO erfüllte die finanziellen Ziele im Berichtsjahr 2025 weitgehend und baute die finanzielle Stabilität des Unternehmens weiter aus. Das Betriebsergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug 53.1 Millionen Franken (Vorjahr 29,3 Millionen Franken). Damit werden die Ziele der EBIT-Margen im Haupt- und Drittgeschäft von 6 bis 8 Prozent erstmals seit 2022 erreicht. Den Nettoumsatz hat RUAG MRO erneut gesteigert. Er beträgt im Berichtsjahr 2025 824.6 Millionen Franken (Vorjahr 775 Millionen Franken). Der Bundesrat erwartet von der RUAG MRO jedoch weiterhin eine nachhaltige finanzielle Stabilität.

Leistungsziele zu Gunsten der Armee wurden teilweise erfüllt

Der Bundesrat beurteilt die Leistungserbringung zu Gunsten der Armee als teilweise erreicht. Die strategischen Schwerpunkte der RUAG MRO beinhalten die Betreuung der rund 130 Systeme der Armee, die ihre Haupttätigkeit darstellt. Die Kundenzufriedenheit ist erneut durchzogen ausgefallen. Bemängelt wird unter anderem eine ungenügende Termintreue. Diese ergibt sich teilweise aus Lieferverzögerungen. Die mangelnde Termintreue wirkt sich negativ auf die Bereitschaft der Armee aus. Bei den F/A-18 wurde die Verfügbarkeit insgesamt verbessert. Alle Einsätze und Kurse der Luftwaffe im Jahr 2025 konnten durchgeführt werden. Die Verfügbarkeit entspricht jedoch noch nicht den Vorgaben der Luftwaffe. Im Bereich der bodengestützten Systeme wurden die Leistungsanforderungen der Armee hingegen überwiegend erreicht. Der Bundesrat erwartet, dass der Kommunikationsfluss zwischen der RUAG MRO, der Gruppe Verteidigung und der armasuisse gegenseitig verbessert wird und insbesondere bei sich abzeichnenden Terminproblemen frühzeitig Massnahmen ergriffen werden.

Fortschritte in der Schaffung von Compliance-Strukturen

Die Eignerstellen verfolgen die Schaffung von tragfähigen Compliance-Strukturen eng. So verlangen sie von der RUAG MRO an den vierteljährlichen Eignergesprächen jeweils eine Massnahmenliste zur Governance und Compliance und erkundigen sich über die Umsetzung der EFK-Empfehlungen aus dem Jahr 2024. Positiv zu werten sind die erzielten Fortschritte in der Etablierung von tragfähigen Instrumenten und Strukturen in der Compliance, die Einhaltung von Compliance-Normen sowie die verbesserte Kommunikation mit den Eignerstellen und der EFK. Gemäss Empfehlung der EFK hat die RUAG MRO zudem im Berichtsjahr eine externe Compliance-Prüfung veranlasst. Hingegen ist der Kulturwandel im Unternehmen noch nicht abgeschlossen, was für die nachhaltige Prävention von möglichen Compliance-Vorfällen notwendig ist.

Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates

Der Bundesrat hat entschieden, dass die anlässlich der ordentlichen Generalversammlung vom 17. Juni 2025 beschlossenen Vorbehalte zur eingeschränkten Entlastung bestehen bleiben und auch für das Geschäftsjahr 2025 gelten.

Überprüfung der Rechtsform der RUAG MRO

An seiner Sitzung vom 26 November 2025 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Überführung der RUAG MRO von einer privatrechtlichen in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft eröffnet. Teil dieser Gesetzesrevision sind auch wirksamere und präziser beschriebene Steuerungsinstrumente des Bundesrates. Die Vernehmlassung dauert bis am 21. April 2026.