Schweiz und Finnland unterzeichnen Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen
Bern, 28.05.2026 — Die Schweiz und Finnland haben am 28. Mai 2026 in Helsinki ein Änderungsprotokoll zum Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (DBA) unterzeichnet. Das Protokoll setzt die Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerung um.